Gefahr für den Führerschein - Die wichtigsten Fragen und Tipps zu Entziehung und Fahrverbot

Autounfall Verkehrsunfall
24.06.200911598 Mal gelesen

Alkohol, Drogen, Unfallflucht oder auch Aggression im Straßenverkehr. Den Führerschein kann man auf unterschiedliche Weise verlieren. Verkehrsstrafrechtler Demuth nennt die größten Gefahren.

Bei welchen Verkehrssünden muss ein Autofahrer den Führerschein abgeben? Bei einem Tempoverstoß einfach zu merken: Wer innerorts 31 km/h zu schnell fährt, geht einen Monat zu Fuß. Außerhalb einer Ortschaft ist 41 km/h zu schnell die Grenze. Wiederholungstäter werden härter angefasst: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wird, darf sich ebenfalls einen Monat per pedes fortbewegen. Außerdem wenn der Sicherheitsabstand um weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h unterschritten wird. Wenn eine rote Ampel überfahren wird, die schon länger als eine Sekunde Rotlicht hatte oder es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall kommt. Ebenso bei einem Überholen oder einem Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung. Auch nach dem sprichwörtliche "Gläschen zuviel", einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze, ist der Lappen für mindestens einen Monat weg. Diese und weitere Pflichtverletzungen, die im Regelfall ein Fahrverbot nach sich ziehen, sind in der BKat-Verordnung aufgeführt. Das Fahrverbot kann danach in der Höhe von einem, zwei oder drei Monaten ausgesprochen werden.  Wie lässt sich verhindern, dass in einem solchen Fall der Führerschein entzogen wird? Nur mit einem Anwalt und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Der Anwalt kann beantragen, den Führerscheinentzug in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Pferdefuß für Wiederholungstäter: Das funktioniert, wenn überhaupt, nur beim ersten Mal. Bei jedem weiteren Verstoß wird das Gericht den Raser ziemlich sicher nicht mehr gegen Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot verschonen. In einzelnen Fällen kann der Anwalt auch ein sogenanntes Augenblicksversagen begründen, mit der Folge, dass nur leichte und keine grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, sodass in solchen Fällen kein Fahrverbot angeordnet werden darf. Typische Beispiele für ein Augenblicksversagen sind das Übersehen eines Verkehrszeichens - sofern es nicht selbst auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht, oder das Anfahren an einer roten Ampel ausgelöst durch einen "Mitzieheffekt" oder der Orientierung an der falschen Ampel ("Frühstarterfälle"). Außerdem kann bei einem Verstoß gegen die Richtlinien der Bundesländer für die Verkehrsüberwachung von einem Fahrverbot abgesehen werden.   

Bis wann muss man den Führerschein in so einem Fall abgeben? Beim ersten Fahrverbot hat der Fahrer vier Monate Zeit, seinen Führerschein bei der Bußgeldstelle abzugeben. Innerhalb dieser Frist kann er den Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins frei bestimmen. So kann der Betroffene die führerscheinlose Zeit planen. Ist er auf den Führerschein  beruflich angewiesen, kann er so das Fahrverbot mit dem Jahresurlaub verbinden. Beim zweiten Tempoverstoß mit Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren geht das aber nicht mehr. Dann beginnt das Fahrverbot sofort mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.    
Zusätzlich Zeit gewinnen kann der Temposünder aber auch noch in solchen Fällen - am besten mit Hilfe eines Anwalts: Weil die Viermonatsfrist zur Abgabe des Führerscheins erst ab Rechtskraft der Bußgeldentscheidung zählt, lässt sich die Frist für die Abgabe des "Lappens" durch das Einlegen von Einspruch und Rechtsmitteln noch weiter hinausschieben - notfalls auch ein Jahr und länger.  

Welcher Alkoholspiegel führt automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis ? Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist automatisch für mindestens sechs Monate Schluss mit dem Autofahren. Aber auch schon mit einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille wird in bestimmten Fällen die Fahrerlaubnis entzogen. Kommen nämlich alkoholbedingte Fahrfehler oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit hinzu, die im Zweifel der kontrollierende Polizist bezeugt, ist die Fahrerlaubnis ebenfalls für mindestens sechs Monate weg.  
Vorsicht: Auch wer "nur" wiederholt eine Ordnungswidrigkeit durch Fahren unter Alkohol (Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze) begangen hat kann seine Fahrerlaubnis quasi durch die Hintertür verlieren. Die Fahrerlaubnisbehörde wird auf den Plan treten und Zweifel an der Fahreignung äußern, mit der Folge, dass eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) zu absolvieren ist. Fällt der Fahrer hier durch, kann er sich von seiner Fahrerlaubnis verabschieden.
Tipp: Durch die Teilnahme an einem gesetzlich verankerten Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer kann die Voraussetzung für eine Verkürzung oder Abkürzung der Fahrerlaubnissperre geschaffen werden. Im Hinblick auf eine mögliche MPU sollte man  zum Nachweis von Alkoholabstinenz so bald wie Möglich mit regelmäßiger Erhebung von Etylglucuronid (EtG)-Werten beginnen, denn für die MPU kann ein nachweislicher Alkoholverzicht notwendig sein.         

Gibt es einen Unterschied zu Fahrten unter Drogeneinwirkung ? Nein. Sie werden genauso gewertet wie Fahrten unter Alkoholeinfluss. Das entscheidende Kriterium ist die Verkehrsteilnahme in fahruntüchtigem Zustand. Die Drogen müssen im Blut oder im Urin nachgewiesen werden. Was geschieht, wenn man Drogen nimmt, aber nicht unter Drogenwirkung fährt? Auch in diesem Fall droht der Führerscheinverlust: Erfährt die Führerscheinstelle vom Drogenkonsum wird sie in der Regel die Fähigkeit anzweifeln, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Fällt der Fahrer bei dieser Fahreignungsuntersuchung durch, ist der Fahrerlaubnis weg. Bitter für Drogenkonsumenten: Bei harten Drogen zweifelt das Amt wegen des Suchtpotentials grundsätzlich an der Eignung des Betroffenen, am Straßenverkehr teilzunehmen und entzieht die Fahrerlaubnis sofort. Bei Cannabiskonsumenten genügt es schon, wenn ein regelmäßiger Konsum bekannt wird.
Tipp: Als Betroffener sollte man sich schon ab dem Vorfall sogenannten Drogenscreenings unterziehen, um für eine spätere Fahreignungsbegutachtung einen Nachweis der Drogenabstinenz zu haben.    
 
Kann auch ein schlichter Verkehrsunfall den Führerschein in Gefahr bringen ? Ja.Zum Beispiel bei Unfallflucht: Entfernt sich der Unfallfahrer, der an einer Fremden Sache einem Schaden von mehr als 1300 Euro verursacht hat, unerlaubt vom Unfallort, hat er schlechte Karten. Gleiches gilt, wenn beim Unfall ein anderer Mensch verletzt wurde.  Verurteilt ihn das Gericht deshalb wegen Unfallflucht, ist die Fahrerlaubnis weg. Eine Chance, glimpflicher davonzukommen hat er, wenn überhaupt, nur mit Hilfe eines versierten Verkehrsrechtsanwalts.

Können auch Radfahrer die Fahrerlaubnis verlieren ? Ja.Wenn sie betrunken Rad fahren. Wird ein Radfahrer und Führerscheininhaber mit mindestens 1,6 Promille ertappt, kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen. Fällt der Radfahrer bei dieser Fahreignungsbegutachtung durch oder verweigert er die Teilnahme wird ihm die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen. Das gilt übrigens auch für Rollstuhlfahrer.
Wann droht ein Fahrverbot, wann die Entziehung der Fahrerlaubnis ?
Beim Fahrverbot muss nur das Führerscheindokument abgegeben werden. Nach Ablauf der Fahrverbots-Frist erhält man den Führerschein einfach von der Vollstreckungsbehörde zurück. Anders als beim Entzug der Fahrerlaubnis: Die Entziehung führt zum vollständigen und dauerhaften Verlust der Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen (§ 3 StVG; § 69 StGB). Die Fahrerlaubnis ist an den Begriff der Fahreignung geknüpft. Nur wenn die Fahreignung aufgrund der Tat nicht verneint wird, kann die Fahrerlaubnis bestehen bleiben. Entzogen wird die Fahrerlaubnis durch den Richter grundsätzlich bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), Trunkenheit im Verkehr (§ 316), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit Tötung, Schwerverletzten  oder erheblichem Schaden an fremden Sachen, (§ 142 ), wenn der Täter von diesen schlimmen Folgen wusste oder wissen konnte. Auch Möglich ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer sowie Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr. Bei "Ersttätern" und wenn der Fall keine Besonderheiten aufweist, wird in solchen Fällen jedoch "nur" ein Fahrverbot verhängt. Auch wenn bei Taten der allgemeinen Kriminalität ein Kraftfahrzeug benutzt wurde, kann das Gericht wegen charakterlicher Ungeeignetheit im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis wenn man 18 Punkte in Flensburg erreicht hat. Vor Wiedererteilung ist dann regelmäßig eine Begutachtung in Form einer MPU anzuordnen. Bei besonders hoher Rückfallgeschwindigkeit oder besonderer Gleichgültigkeit gegenüber den Verkehrsregeln kann die Führerscheinbehörde eine MPU sogar schon bei einem wesentlich unter 18 liegenden Punktestand anordnen.  Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen, bei der ein hohes Aggressionspotential sichtbar wurde, kann die Behörde ebenfalls eine MPU fordern.  Mit der Entziehung ist eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verbunden. Dem Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann die Führerscheinbehörde erst entsprechen, wenn diese Sperrzeit abgelaufen ist. Wer während der Sperrfrist ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, wird streng bestraft. Bei wiederholten Vergehen kann bis zu ein Jahr Haft verhängt werden  (§ 21 StVG).
Ein wichtiger Tipp zum Schluss: Jeder, der sich strafbar gemacht haben könnte,sollte gegenüber der Polizei und den Ermittlungsbehörden niemals Angaben machen. Es gilt der Grundsatz: Schweigen ist Gold !   Vorladungen der Polizei sollten unbeachtet bleiben. Es gibt keine Pflicht, zur Polizei zu gehen. Viel zu groß ist die Gefahr, dass man sich nur selbst belastet. Wer möglichst früh einen Strafverteidiger aufsucht, kann entscheidende Nachteile vermeiden.     
   
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