Gaststättenbetreiber gewinnt vor Gericht, Klage gegen Verbot der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten erfolgreich

Internet, IT und Telekommunikation
23.04.2012464 Mal gelesen
Einem Gaststättenbetreiber war das Anbieten und Vermitteln von Sportwetten verboten worden - zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Kassel entschied.

Das wurde durch die heutige Pressemitteilung des VG Kassel bekannt.

Der Gaststättenbetreiber hatte in seiner Gaststätte ohne behördliche Erlaubnis einen Sportwettenterminal aufgestellt, auf dem seine Gäste im Internet Seiten internationaler Wettveranstalter ansteuern konnten.

Nachdem die Stadt Kassel als zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde dem Kläger daraufhin die Vermittlung von Sportwetten untersagt hatte, um damit ein strafbares Verhalten nach § 284 des Strafgesetzbuches zu unterbinden, hatte der Gaststätteninhaber dagegen zunächst erfolglos Widerspruch und dann Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Seiner Begründung war, das strafbewehrte Verbot der Vermittlung von Sportwetten verstoße gegen das EU-Gemeinschaftsrecht, insbesondere gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.

Das Verfahren wurde dann ausgesetzt, bis Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 und des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 und 1.6.2011 die Rechtslage grundsätzlich geklärt hatten. Das Verfahren wurde anschließend fortgesetzt, nun entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten des Gaststättenbetreibers.

Es kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.