GarantieHebelPlan`08 - CLLB Rechtsanwälte gewinnen erneut!

Wirtschaft und Gewerbe
21.02.2017145 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte haben ein weiteres Verfahren gewonnen, bei dem GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger geklagt hat.

20.02.2017: Wie die auf Bank- und Kapitalrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, kann diese weitere Erfolge für Anleger von GarantieHebelPlan`08 verbuchen. So hat ein weiteres Amtsgericht mit Urteil vom 15.02.2017 eine Klage von GarantieHebelPlan`08 gegen einen Anleger, der von CLLB Rechtsanwälte vertreten wird, abgewiesen.

"Wir freuen uns, dass unser Vorgehen gegen GarantieHebelPlan´08 für die Anleger weiterhin so erfolgreich ist. Die Entscheidungen in den von uns geführten Verfahren zeigen, dass Anleger in jedem Fall rechtlichen Rat einholen sollten, wenn sie Mahnbescheide oder Klagen von GarantieHebelPlan`08 erhalten. Es ist wichtig, prüfen zu lassen, ob die behaupteten Ansprüche wirklich bestehen und die Anleger die geforderten Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen", so Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Wir empfehlen Anlegern, die zu Zahlungen aufgefordert werden, die Forderungen nicht einfach ohne anwaltliche Prüfung zu zahlen", so Aylin Pratsch weiter.

Das Geschäftsmodell von GarantieHebelPlan '08 sah vor, Anlegergelder in Kapitalanlagen wie britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds zu investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft).

Die Einlagen konnten hierbei entweder sofort in voller Höhe oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans eingezahlt werden. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

GarantieHebelPlan '08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern vermeintlich ausstehende Raten oder - im Falle von Kündigungen - behauptete Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis von CLLB Rechtsanwälten haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.

Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage CLLB Rechtsanwälte mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt - mit Erfolg!

CLLB Rechtsanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/ oder Klagen von GarantieHebelPlan '08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Hier ist zu beachten, dass die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich.

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen behauptete Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten CLLB Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben CLLB Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan '08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan '08 geschlossen werden.

Pressekontakt: Rechtsanwältin Aylin Pratsch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de