Fristlose Kündigung nach Belästigung von Auszubildenden

Fristlose Kündigung nach Belästigung von Auszubildenden
07.03.2013409 Mal gelesen
Sexuelle Belästigung kann den Job kosten. Dies zeigen zahlreiche Urteile. So auch die im Folgenden besprochene Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts.

Der in einem Großhandel angestellte Lagerarbeiter belästigte mehrmals Auszubildende des Betriebes. Einer Auszubildenden legte der 5-10 Sekunden seine Hand auf den unteren Rücken. Eine andere fragte er, ob sie am Wochenende "schön gepoppt" hätte. Außerdem fragte er eine Auszubildende, die ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Hard-Rock-Café" trug, ob sie "harte Titten" hätte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos. Hiergegen wehrte sich der gekündigte Lagerarbeiter gerichtlich.

Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts bestätigten die fristlose Kündigung. Sexuelle Belästigung von Auszubildenden sei "an sich" ein wichtiger Grund und rechtfertige auch im konkreten Fall die fristlose Kündigung. Eine Abmahnung sei entbehrlich. Es handelte sich nicht um ein einmaliges Fehlverhalten. Der Lagerarbeiter belästigte seine Kolleginnen mehrfach sexuell. Dabei beschränkte er sich nicht auf anzügliche Bemerkungen. Die körperliche Berührung der Auszubildenden am unteren Rücken sei völlig inakzeptabel. Ein derart gravierendes Fehlverhalten könne durch den Arbeitgeber nicht hingenommen werden. Außerdem sei eine Änderung des Verhaltens des Lagerarbeiters nicht zu erwarten gewesen. Hieran ändere auch die lange Betriebszugehörigkeit des Lagerarbeiters nichts. Wie das Hessische Landesarbeitsgericht entschied war die fristlose Kündigung des Lagerarbeiters trotz fehlender Abmahnung somit wirksam.

Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2012, 16 Sa 1357/11

Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich dagegen zur Wehr zu setzen. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne. Bei allen Fragen im Arbeitsrecht berät und vertritt die Himmelsbach & Sauer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft in Lahr Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend und kompetent.

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