Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte - OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl

Fachartikel aus dem Bereich Schaden, Versicherung und Haftpflicht - 27.06.2012 - 279 mal gelesen.
Die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte ist immer wieder gefährdet. Nun hat das OLG Bamberg einiges klar gestellt.
Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte - OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl


OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte - erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München

Mit seinem am 20.6.2012 verkündeten Berufungsurteil hat das OLG Bamberg ein viel besprochenes Urteil des Landgerichts Bamberg vom November 2011 aufgehoben und einer von der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützten Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben. Der verklagten Rechtsschutzversicherung wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird.

"Die freie Anwaltswahl ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Versicherungsnehmer, das nicht durch Ankündigung künftiger Nachteile für diejenigen unterlaufen werden darf, die davon vollen Gebrauch machen wollen" sagte der Präsident der Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, "ich begrüße deshalb das Urteil nicht zuletzt im Interesse der Verbraucher."

 

Die Bamberger Richter haben die Revision zum BGH zugelassen. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe das letzte Wort sprechen muss. (Az. 3 U 236/11).

Zitiert nach RAK München

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