Four Gates AG: Notnagel Nachrangdarlehen von Tochtergesellschaft FINDOR Derivest GmbH ?

Aktien Fonds Anlegerschutz
19.09.20142957 Mal gelesen
Bautzen, 19.09.2014 Egal ob die Anleger bislang in Aktien, Aktiensparpläne, atypisch stille Beteiligungen, Genussscheine oder Genussrechte der Four Gates AG Dortmund (HRB 21966) investierten, es waren legale Verlustgeschäfte.

- Aktien (WKN 586913) von ehemals 5 € in August 2008 bis heute auf 0,344 € in September 2014,
- Genussrechte mit Buchwert von 1 €,
- Atypisch stille Beteiligungen? Hier gelten die gleichen Buchwerte. Beteiligungswerte sind fragwürdig.

Auf die FOUR GATES AG, die früher OFL-AnlagenLeasing Aktiengesellschaft hieß und deren Geschäftsräume sich in Bautzen/Kleinwelka auf der Bautzener Straße befinden, sind vor Jahren die OFL-Vertriebs GmbH, die OFL-Projekt GmbH, die OFL-Leasing GmbH, die OFL-Finanzservice GmbH verschmolzen.

Die Four Gates AG wurde bereits dem Bundesamt für Justiz sowohl für das Geschäftsjahr 2011 als auch für das Geschäftsjahr 2012 als offenlegungssäumig für die Jahresabschlüsse gemeldet.


I. Jetzt werden auch noch Nachrangdarlehen der Tochtergesellschaft FINDOR Derivest GmbH angeboten. Das gab es bislang noch nicht, das ist neu aber wenigstens legal. Auf der Internetseite der BaFin


(http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartike1/2014/fa_bi_1408_qualifiziertenachrangklauseln.html)


wird hierzu in einem Beitrag vom 01.08.2014 u.a. angemerkt, dass es eine
bankenunabhängige Finanzierungsmöglichkeit ohne bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht sei:

(...)

Anleger sollten kritisch prüfen Bei erlaubnisfreien Angeboten des Grauen Kapitalmarkts sollte der Anleger alle Vertrags- und Prospektunterlagen besonders kritisch prüfen. Egal, ob die Anlage als Darlehen, partiarisches Darlehen oder gar Kaufvertrag bezeichnet wird: Findet sich im Vertragswerk oder in Zusatzdokumenten ein qualifizierter Nachcang-, muss der Anleger sich von der Vorstellung verabschieden, die er mit einem Darlehen verbindet, wie es ihm von seiner Bank gewährt würde. Während diese in der Regel Sicherheiten für ihre Forderungen verlangt, überlässt der Anleger mit einem qualifiziert nachrangigen Darlehen meist unbesichertes Risikokapital.


(...)


Man kann Anlegern bei dieser "Erfolgsbilanz" der Muttergesellschaft nur viel Glück zum Nachrangdarlehen wünschen.


II. Insolvente Konzerngesellschaften
Kapitalanleger fragen sich zudem, ob und welche Bedeutung es hat, dass über das Vermögen ihrer Tochtergesellschaft FOUR Gates Service- und Leasing Vermittlungs AG (AG Dortmund 532/541 IN 2469/13) das Insolvenzverfahren am 2.05.2014 eröffnet und Rechtsanwalt Dr. J.Wallner als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich insolvent ist auch die FOUR Gates Verwaltungs AG (AG Dresden 532 IN 2470/13).


III. Hickhack um gekündigte Namensgenussrechte
Einer Mandantin der Kanzlei, welche 2006 ein Namensgenussrecht kaufte und von ihrem Sonderkündigungsrecht ab dem fünften "Beteiligungsjahr" Gebrauch machte, um 50% ihrer Einlage zurück zu bekommen schrieb die Four Gates AG am 9.12.2010, dass erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses von 2012 also zum 30.06.2013, eine Auszahlung von 50% der Einlage abzgl. der Ausschüttungen erfolgen könne.


Mit der Bilanz von 2012 und 2011 überfällig, wurde die Four Gates AG in 2014 von unserer Kanzlei Namens und im Auftrag dieser Mandantin aufgefordert den überfälligen Betrag zu zahlen bei Verweis auf §162 BGB. Mit Schreiben vom 22.05.2014 erwähnte der gegnerische Anwalt der Four Gates AG erstmals § 6 der Genussrechtsbedingungen, wonach nur der Buchwert ausgezahlt werden und dieser mangels Bilanz von 2012 nicht festgestellt werden könne.
An Dramatik nicht zu überbieten ist ein Schreiben der Four Gates AG vom- 23.06.2013 an Inhaber gekündigter Genussrechte aus welchem hier zu zitieren ist:

(.)

Seit geraumer Zeit verfolgt unsere Gesellschaft einen konsequenten Konsolidierungskurs nach strengen Maßgaben der Wirtschaftlichkeit. Durch weiteren Personalabbau zu Beginn dieses Jahres, durch die effiziente Umgestaltung betrieblicher Prozesse und durch den Vertriebsstart von "Findor" - eines einzigartigen sachwertbasierten Investments - im vergangenen Jahr haben wir nunmehr eine gesunde Basis für steigende Umsätze und e die nötigen Investitionen in eine wirtschaftlich gesunde Zukunft geschaffen. Durch die strategische Partnerschaft im Immobilienbereich mit der Dolphin Group haben wir dabei seit einem Jahr einen weltweit erfolgreichen, starken und erfahrenen Partner an unserer Seite.

Wir bedanken uns für das Vertrauen, dass Sie in einer schwierigen Situation in die Entwicklung der FOUR GATES AG setzen. Um die Liquidität zu schonen und den Handlungsspielraum des Unternehmens weit möglichst offen zu halten, würden wir gegenwärtig keine Rückzahlung aus Ihrem Vertrag vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beteiligung - deren Buchwert derzeit 1,00 Euro beträgt - weiter zu halten, so dass FOUR GATES die Möglichkeit hat, Ihre Einlage durch künftige Gewinne aufzufüllen. So können bei einer späteren Vertragsbeendigung hohe Verluste vermieden werden.
(.)

Nicht viel besser ist schon deren Schreiben vom November 2012, in welchen ausbleibende Gewinnausschüttungen aufgrund ihrer Sanierungs- und Konsolidierungsphase begründet werden. Unsere Kanzlei prüft daher die Widerrufsmöglichkeiten zur klageweisen Geltendmachung der tatsächlich eingezahlten Beträge, solange diese noch sinnvoll erscheint.


IV. Wertlose EdW - Absicherung über "Vermögensverwaltung Hamann"
Namensgenussrechteinhaber und Aktiensparplananleger unterschrieben mit ihren Anträgen auch auf einer "Information gemäß § 23 a KWG". Dort wird dargestellt, dass es die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) seit 1998 gibt und die Vermögensverwaltung Hamann als Finanzdienstleistungsinstitut zugeordnet ist. Auf Anfrage unserer Kanzlei zur Bedeutung dieses Dokumentes beim EDW wurde uns per Mail am 18.08.2014 geantwortet:

(.)
Der EdW gehören ausschließlich Wertpapierhandelsunternehmen an, denen die BaFin eine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen ähnlichen Namens war der EdW lediglich bis 21.09.2006zugeordnet. Für dieses Unternehmen ist von der BaFin kein Entschädigungsfall festgestellt worden. Mögliche Ansprüche können somit bei der EdW nicht angemeldet werden.
(.)

Eine Absicherung der eingezahlten Beträge über die EdW besteht jedenfalls für Genussrechteinhaber und Aktionäre nicht (mehr).


V. OFL VermögensVerwaltung AG in der Schweiz
...heißt jetzt VHS Handel&Service AG und bietet Anlegern Lösungen zum "Abkauf" ihres Partizipationskapitals an. Neuer Verwaltungsrat nach Peter Heickel ist Herr Frank Peinelt.

Zuvor hatte die Four Gates AG ihr gesamtes Aktienkapital an der OFL VermögensVerwaltung AG an die Finanzwert Projekt GmbH verkauft. Zu diesem Zeitpunkt hatte die OFL VermögensVerwaltung AG keinen nennenswerten Bargeldbestand mehr und das Partizipationskapital hatte einen Buchwert von 5%.

Der Teufel steckt im Detail:

Anleger bekommen nicht etwa einen Teil ihres Geldes zurück. Sie sollen erst einmal einen Betrag in Höhe von 50% ihrer früheren Investitionssumme in partiarische Darlehen an neue unbekannte Gesellschaften investieren, damit kompensierende Zinsen erwirtschaftet werden können. Das Partizipationskapital soll dann Jahr für Jahr zu einem Bruchwert abgekauft werden.

Partizipationsscheine lassen den Kapitalanleger am Gewinn teilhaben, nicht aber an der Gestaltung des Unternehmens. Partizipationsscheine werden in der Praxis auch als "Stimmrechtslose Aktien" bezeichnet.


VI. Menschen
Vorstand der insolventen FOUR Gates Service- und Leasing Vermittlungs AG und der FOUR Gates Verwaltungs AG sowie der nicht insolventen OFL VermögensVerwaltung AG war Herr Peter Heickel.

Er war auch bis zum 31.12.2012 Vorstand der Four Gates AG.

Geschäftsführer der Findor Derivest GmbH ist Andreas Löhr.
Gleichzeitig besitzt Herr Löhr 4,5% aller Aktien der Four Gates AG und hat dort Einzelprokura.


VII. Anlegerkarrieren seit den 90'er Jahren
Uns werden ganze Mandantenaktenordner über Anlagezeiträume von über 15 Jahren zur Bewertung vorgelegt. In der Regel beginnen diese mit atypisch stillen Beteiligungen, gefolgt von Aktien- und/oder Genussrechtesparplänen und Umwandlungen von Beteiligungen in junge Aktien gab es auch.

Hier gilt es zu retten was zu retten ist, Haftungstatbestände zu beenden und Schadensersatzansprüche nicht verjähren zu lassen. Leider kommen Anleger häufig viel zu spät. Mitunter sind schon sechsstellige Summen investiert und viele Verjährungsfristen abgelaufen.


Erfolge
Nach rechtskräftigen Urteil des LG Bautzen konnte sich jedenfalls eine Mandantin unserer Kanzlei über 22.000 € Schadensersatzzahlungen incl. Zinsen freuen.
Weitere Anleger/Gläubiger aus Österreich, dem Landkreis Bautzen und dem sonstigen Bundesgebiet werden bereits von der Kanzlei Reime für einen geschlossenen Gläubigerauftritt vertreten.

Egal wie Sie investiert sind, wir können Ihnen individuelle Lösungen anbieten. Schadenswiedergutmachung und -vemeidung sind an der Tagesordnung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.


Angebot
Wir vertreten eine Vielzahl von Four Gates / OFL - Anlegern. Sollten auch Sie investiert sein, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen Dafür können Sie unverbindlich unseren Fragebogen anfordern oder von unserer Homepage downloaden. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfragen.