Four Gates AG haftet Anlegerin auf Schadensersatz wg. Falschberatung durch Vorstand

Four Gates AG haftet Anlegerin auf Schadensersatz wg. Falschberatung durch Vorstand
22.03.2013891 Mal gelesen
€ 19.342,76 Schadensersatz für das betroffene Ehepaar, Mandanten der Kanzlei Reime, urteilte das Landgericht Görlitz Az.: 5 O 690/11 gegen die in Bautzen ansässige Firma aus, weil nach Überzeugung des Gerichts deren Vorstand Kanwischer das Totalverlustrisiko der stillen Beteiligung verschwieg.

Dabei hatten die Eheleute schon schlechte Erfahrungen gemacht und durch ein Investment bei der AKJ viel Geld verloren. Der Vorstand Kanwischer wusste zwar hiervon, es hielt ihn jedoch nicht davon ab, der Mandantschaft der Kanzlei Reime trotzdem eine stille Beteiligung an der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der OFL-Leasing GmbH aufzuschwatzen ohne Warnhinweise, dass hierbei das Gleiche passieren kann wie mit ihrem ehemaligen AKJ-Investment.

Das Gericht vernahm am 6.07.2012 sowohl die klagenden Ehefrau als auch den Vorstand er Beklagten und als Zeugen den Ehemann. Nach sorgfältiger Analyse aller Details und insbesondere des Aussageverhaltens stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass eine anleger - und anlagegerechte Beratung nicht stattgefunden hatte. Wenn der vernommen Vorstand Kanwischer die Eheleute "klipp und klar" gewarnt hätte, dann hätte er hiervon auch berichten können in der mündlichen Verhandlung.

 

ANGEBOT

Wir vertreten sowohl Anleger der Four Gates AG als auch Anleger der OFL Leasing GmbH wegen stiller Beteiligungen oder wegen Genussrechte. Wir sorgen nicht nur für die Beendigung von fragwürdigen Investments sondern auch für Schadensersatz für unser Mandanten. Wer sich über die Risiken dieser Investments nicht im klaren ist, sollte eher früher als später die Konsequenzen ziehen, Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen und vor allem kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen. Die im noch nicht rechtskräftigen Urteil aufgezeigten Argumentationslinien spiegeln die Grundsätze der obergerichtlichen Anlageberaterhaftung wieder und zeigen, wie wichtig eine mündliche Verhandlung samt Zeugen- und Parteivernehmung für die Bewertung der Sach- und Rechtslage ist.