Filesharing – „Europool“ auf dem Cover reicht nicht aus

Filesharing – „Europool“ auf dem Cover reicht nicht aus
25.09.2015211 Mal gelesen
Die bekannte Abmahnkanzlei Baumgarten Brandt hat erneut eine Niederlage in einem Filesharing-Verfahren hinnehmen müssen. Die Klägerin konnte vor dem AG Leipzig (Az. 114 C 7350/14) nicht beweisen, dass die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH auch tatsächlich über die Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem Film Nico-Ein Rentier hebt ab verfügt. Damit konnten keine Schadensersatzansprüche gegen unseren Mandanten geltend gemacht werden.

Die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH ließ über die Kanzlei Baumgarten Brandt unseren Mandanten wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes abmahnen. Über den Internetanschluss unseres Mandanten soll am 10.November 2009 der Film "Nico - Ein Rentier hebt ab" in einer Tauschbörse heruntergeladen worden- und zeitgleich Dritten zugänglich gemacht worden sein. Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk seien der Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH im Mai 2007 aufgrund eines Lizenzvertrages von der vormaligen Rechtsinhaberin, der Ulysses GmbH, eingeräumt worden. Im Klageverfahren verlangte Baumgarten Brandt knapp 1000 Euro.

Gemeinsam mit unserem Mandanten bestritten wir, dass die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH Rechtsinhaberin der Lizenzrechte ist. Zudem hat unserer Auffassung nach die behauptete Rechtsverletzung überhaupt nicht über den Anschluss unseres Mandanten stattgefunden. Darüber hinaus bestritten wir die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adresse. Selbst wenn die IP-Adresse ordnungsgemäß ermittelt wurde, so hat unser Mandant jedenfalls die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen. Zum Tatzeitpunkt hatten nämlich die Ehefrau sowie bei Besuchen die zwei volljährigen Söhne ebenfalls Zugriff auf das Internet.

Liegen die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte tatsächlich bei der Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH?

Genau das konnte nicht bewiesen werden. Das Amtsgericht Leipzig wies die Klage daher als unbegründet zurück.

Nach Auffassung des Gerichts konnte Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH nicht beweisen, dass die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk tatsächlich bei der Gesellschaft liegen. Die sich aus § 10 Abs. 2 UrhG ergebene Vermutung, dass derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist, spräche jedenfalls nicht zu Gunsten der Europool GmbH. Zwar sei auf dem Filmcover der Name "Europool" aufgeführt, allerdings ergebe sich daraus nicht zwingend, dass es sich dabei um die "Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH" handelt. Zudem gilt die gesetzliche Vermutung nicht, wenn eine Vielzahl anderer Firmen ebenfalls auf dem Cover aufgeführt sind. Und genau das war hier der Fall.

Klage ist unbegründet - Kein Anspruch auf Schadensersatz

Wie die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH die Rechte von der Ulysses GmbH erworben hat konnte genauso wenig vor Gericht dargelegt werden, wie ein Nachweis darüber, warum die Ulysses GmbH berechtigt ist, sämtliche Rechte allein zu übertragen, obwohl es neben der Ulysses GmbH weitere Co-Produzenten gibt, die ebenfalls Rechte an dem Filmwerk haben dürften.

Da nicht festgestellt werden konnte, dass die Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH über die Verwertungs- und Nutzungsrechte an dem Film Nico-Ein Rentier hebt ab verfügt, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Hier das Urteil im Volltext: AG Leipzig, Urt. v. 15.09.2015, Az. 114  7350/14

Neben diesem Urteil lassen sich letzter Zeit immer mehr Siege in den Filesharingverfahren beobachten. Diesen erfreulichen Trend haben wir unter anderem beim Amtsgericht München, Amtsgericht Deggendorf und beim Amtsgericht Bielefeld erleben können. Mehr zu unseren aktuellen Siegen gegen die Medienindustrie könnt ihr in unserem Beitrag "Siegreiche Filesharing-Verfahren der Kanzlei WBS" nachlesen oder in diesem Video anschauen:

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