Filesharing, Internet-Tauschbörse, 200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel, OLG Köln, 2012

Abmahnung Filesharing
08.05.2012362 Mal gelesen
200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel sah das OLG Köln in einem Filesharing-Fall als angemessen an.

In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 2012, Az.6 U 67/11, erläutert das Gericht außerdem seine Auffassung zu der elterlichen Haftung für Kinder. Die Revision wird in dem Urteil zugelassen. Den Tenor und die Begründung des Urteils finden Sie hier im Volltext.

Weitere Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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