Filesharing: Immer mehr Gerichte entlasten abgemahnte Eltern

Filesharing: Immer mehr Gerichte entlasten abgemahnte Eltern
29.12.2014297 Mal gelesen
Wenn Eltern wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über ihren Familienanschluss abgemahnt wurden, hatten sie früher einen schweren Stand und konnten die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung kaum entkräften. Dies scheint sich nach einer Grundsatzentscheidung des BGH zu ändern. In der jüngsten Rechtsprechung haben bereits einige Gerichte Eltern mit Familienmitgliedern entlastet. Hierzu gehört jetzt auch das Landgericht Bielefeld.

Vorliegend hatte eine Mutter eine Abmahnung wegen Filesharing über ihren Internetanschluss wegen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films über eine Tauschbörse erhalten. Sie verwies darauf, dass sowohl ihr Mann als auch ihr Sohn Zugang zum Anschluss haben. Gleichwohl hätten diese Familienangehörigen kein Filesharing begangen.

Filesharing: Eltern brauchen ihre Kinder nicht zu denunzieren

Hierzu stellte das Landgericht Bielefeld mit Entscheidung vom 07.10.2014 Az.: 20 S 76/14 klar, dass dem Rechteinhaber die geltend gemachten Ansprüche gegen die Mutter als Anschlussinhaber nicht zustehen. Denn diese hat hinreichend dargelegt, dass auch andere Personen als Täter infrage kommen und damit schon die gewöhnlich bestehende Täterschaftsvermutung entkräftet. Hierzu muss der Anschlussinhaber nicht darlegen, dass ein naher Familienangehöriger tatsächlich Filesharing begangen hat. Dies begründen die Richter damit, dass der Bundesgerichtshof sich damit in seiner BearShare Entscheidung vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12) zufriedengibt.

Fazit:

Diese aktuelle Tendenz in der Filesharing Rechtsprechung ist seitens der betroffenen Eltern zu begrüßen. Auch andere Gerichte wie etwa das Amtsgericht Bielefeld mit Urteil vom 24.04.2014 (Az. 42 C 80/14) als Vorinstanz, das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 25.11.2014 (Az. 57 C 1312/14) sowie das Amtsgericht Hamburg in einem von uns gegen die Kanzlei Rasch geführten Verfahren (Urteil vom 19.11.2014, Az. 31 c C208/13). Lediglich das Landgericht München I hat mit Urteil vom 09.07.2014 (Az.: 21 S 26548/13) zugunsten der Musikindustrie entschieden, was aber im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bedenklich erscheint.

Ähnliche Artikel:

  • Volljähriger Sohn und seine Freunde haben Zugriff auf den Anschluss - Filesharing Klage abgewiesen
  • Filesharing: Abgemahnte Eltern haben keine überstrenge Überwachungspflicht
  • Übertragung der BearShare Rechtsprechung des BGH auf Nicht-Familienmitglieder - AG Köln weist Klage von Sasse ab
  • Rasch unterliegt im Filesharing-Verfahren - Anschlussinhaber wohnt im Mehrpersonenhaushalt
  • Zweifel an der Ermittlungssoftware Observer - Brandt verliert im Filesharing Verfahren vor dem AG Frankfurt am Main
  • Filesharing von Familienanschluss: AG Düsseldorf entlastet Vater
  • Rasch unterliegt im Filesharing Verfahren gegen WBS - grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit des Ex-Ehemannes auf den Anschluss reicht aus um Täterschaftsvermutung zu entkräften
  • Filesharing: Urteil des AG München geht an der Rechtsprechung des BGH vorbei
  • Filesharing: Klage gegen Mutter abgewiesen
  • Neue betrügerische Pornoabmahnungen im Umlauf! Vorsicht vor angeblichen Schreiben von der Quality Solicitors LtD
  • Wichtige Entscheidung im Filesharing: LG Hannover verneint Störerhaftung bei offenem WLAN und konkretisiert die BearShare Entscheidung des BGH
  • Amtsgericht Köln ändert seine Rechtsprechung in Filesharing Verfahren