Filesharing: Haftung von Eltern für Kinder, Bundesgerichtshof, "Morpheus"

Filesharing: Haftung von Eltern für Kinder, Bundesgerichtshof, "Morpheus"
15.04.2013317 Mal gelesen
Das "Morpheus"-Urteil des Bundesgerichtshofs über die Haftung von Eltern für minderjährige Kinder bei Filesharing ist im Volltext veröffentlicht worden.

Dem Urteil vom 15. November 2012, I ZR 74/1, nach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.

Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, bestünde grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen seien Eltern erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hättem, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandeln würde.

Das Urteil finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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