Filesharing: Eltern können Belehrungspflicht haben

Filesharing: Eltern können Belehrungspflicht haben
20.02.2016172 Mal gelesen
Besonders Eltern mit minderjährigen Kindern müssen darauf achten, dass sie ihren Belehrungspflichten nachkommen. Ansonsten können sie beim Filesharing ihrer Kinder schnell eine böse Überraschung erleben. Das gilt vor allem dann, wenn diese den Anschluss des Nachbarn benutzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover.

Vorliegend war die Nachbarin der Familie wegen Filesharing abgemahnt worden. Nachdem sie daraufhin gewiesen hatte, dass der 15 jährige Sohn die Urheberrechtsverletzung begangen hatte, gingen die Abmahner gegen diesen vor und schickte der Mutter als gesetzlicher Vertreterin eine Abmahnung.

Eltern müssen ordnungsgemäße Filesharing - Belehrung nachweisen

Das Amtsgericht Hannover entschied mit Urteil vom 01.02.2016, Az. 441 C 12840/15 , dass die Mutter wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Filesharing ihres Sohnes nach § 832 BGB haftet. Die Mutter hätte ihren minderjährigen Sohn hinreichend über die Folge einer Urheberrechtsverletzung belehren müssen. Hierfür trage diese die Beweislast. Dieser sei die Mutter jedoch nicht hinreichend nachgekommen. Infolgedessen haftet sie als Täter

Fazit:

Eltern müssen ihre volljährigen Kinder oder ihren Ehepartner normalerweise weder beaufsichtigen noch über die Folgen des Filesharing belehren. Anders sieht das jedoch gegenüber ihren minderjährigen Kindern aus. Hier sollten Eltern überzeugend darlegen und am besten auch nachweisen können, dass sie ihr Kind vor der Urheberrechtsverletzung hinreichend belehrt haben. Das gilt auch, wenn sich Eltern bei einer Abmahnung wegen Filesharing am eigenen Anschluss dadurch entlasten können, dass ihre Kinder Zugriff auf ihren Anschluss gehabt haben. Besonders vorsichtig sollten Sie als Eltern sein, wenn ihre minderjährigen Kinder die Rechner von Freunden und Bekannten benutzen. Denn hier ist der Ärger besonders groß, wenn die Eltern der Freunde eine Abmahnung wegen einer derartigen Urheberrehctsverletzung erhalten.

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