Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu Mad Max: Fury Road

Filesharing Abmahnungen durch Waldorf Frommer zu Mad Max: Fury Road
16.03.2017161 Mal gelesen
Die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer ist auch für die Warner Bros. Entertainment GmbH tätig. Nun wird Verbrauchern, die eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, eine Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Film Mad Max: Fury Road vorgeworfen.

Rechteinhaber wie die Warner Bros. Entertainment GmbH versuchen seit Jahren, die illegale Verbreitung ihrer Werke durch sogenanntes Filesharing im Internet zu verhindern. Waldorf Frommer fordert in den Abmahnungen von den jeweiligen Adressaten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von 915,00 EUR.

Wie kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung?

Eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung im Briefkasten vorzufinden schockiert zunächst. Oft können die Adressaten sich nicht erklären, warum sie eine solche Abmahnung erhalten haben und sind sich keiner Schuld bewusst.

Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft den Betroffenen vor, den vierten Teil der Mad-Max-Filmreihe von George Miller via Filesharing über eine Internettauschbörse auch anderen Filmfans zum illegalen Download angeboten zu haben. Denn in den meisten Fällen beginnt die weitere Verbreitung eines Werkes schon während des Herunterladens. Diese Verbreitung setzt sich im Folgenden automatisch fort, wenn die Software sich z.B. bei Starten des PC mit dem Internet verbindet.

Waldorf Frommer verlangt Zahlung und Unterlassungserklärung

Adressaten einer Abmahnung zu "Mad Max: Fury Road" durch Waldorf Frommer werden zunächst mit der Aufforderung der Zahlung eines Vergleichbetrags, der sich aus Schadensersatz sowie einem Aufwendungsersatz zusammensetzt, und der  Abgabe einer Unterlassungserklärung konfrontiert. Diesen Aufforderungen sollte so jedoch in keinem Fall sofort nachgegangen werden! Tun Sie die Abmahnung aber auch nicht als "Abzocke" ab.

Wurde ein Rechtsverstoß durch eine Urheberrechtsverletzung im Internet festgestellt, wird die jeweilige IP-Adresse ermittelt und in der Folge erhält der Anschlussinhaber eine Abmahnung. Dieser muss jedoch nicht zwingend der Nutzer gewesen sein. Auch wenn Sie der Inhaber des Internetanschlusses sind, heißt das nicht automatisch, dass auch Sie der Täter der Rechtsverletzung sind. Es ist zwar möglich, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten über seinen Anschluss haften muss, aber auch dies muss zunächst im konkreten Einzelfall überprüft werden. Dies wurde bereits durch den Bundesgerichtshof bestätigt.

Das richtige Vorgehen bei Erhalt einer Filesharing Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die von Waldorf Frommer gesetzten Fristen sind meist sehr knapp, sollten aber eingehalten werden um weitere Unannehmlichkeiten zu verhindern.

Folgendes Vorgehen sollte Sie beherzigen:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Weder sofort zahlen, noch unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt kontaktieren!
  5. Frist wahren!

Die auf diesem Rechtsgebiet erfahrene Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet für alle, die zu einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung bezüglich des weiteren Vorgehens an. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch (030 - 200 590 770) sowie auf unserer Website zur Verfügung.