Filesharing Abmahnung von Sasse & Partner für Splendid Film GmbH wegen "Fear the Walking Dead"

Abmahnung Filesharing
01.08.2016233 Mal gelesen
Aktuell wurde mir eine Abmahnung der Sasse & Partner Rechtsanwälte zur Bearbeitung vorgelegt. Sasse & Partner geht im Auftrag der Splendid Film GmbH aus Köln gegen die illegale Verbreitung einzelner Folgen der Serie "Fear the Walking Dead" vor.

Meine Mandantschaft wird von Sasse und Partner wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmwerke im Internet in Anspruch genommen, da angeblich über den Internetanschluss meiner Mandantschaft eine Urheberrechtsverletzung mittels eines sog. Filesharing-Systems (P2P-Tauschbörse) begangen worden sein soll.

Was fordert die Kanzlei Sasse & Partner vom Empfänger der Abmahnung?

Sasse & Partner gehen in der Abmahnung zunächst davon aus, dass meine Mandantschaft als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat.Weiter gibt Sasse und Partner in der Abmahnung an, dass meine Mandantschaft bei Verletzung von Prüf- und Kontrollpflichten möglicherweise als Störer hafte, sollte sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben.  Daher fordert Sasse & Partner die Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Vernichtung der fraglichen Datei sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz auf.

Als Schadensersatz fordert Sasse & Partner 500,00 €. Den Aufwendungsersatz beziffert Sasse & Partner mit 972,75 €. Daher ergebe sich eine Gesamtforderung in Höhe von 1.472,75 €. Sodann wird von Sasse & Partner ein Vergleichsangebot in Höhe von 800,00 € zur Ermöglichung einer zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit unterbreitet.

Sind die Forderungen von Sasse & Partner berechtigt?

Die von der Kanzlei Sasse & Partner erhobenen Forderungen bestehen sehr oft überhaupt nicht oder mindestens nicht in dem in der Abmahnung dargestellten Umfang. Die Abmahnungen von Sasse und Partner berücksichtigen meistens nicht die Umstände des Einzelfalls.

Die geforderte Unterlassungserklärung ist, sofern einmal abgegeben, rechtlich bindend und grundsätzlich unbegrenzt gültig. Daher sollten Sie durch einen erfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen lassen, ob und ggfs. in welcher Form die Abgabe einer Unterlassungserklärung tatsächlich erforderlich ist.

Die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss kann nur nach eingehender Prüfung des individuellen Falles beantwortet werden. Häufig wird dies zwar empfehlenswer sein, um gerichtliche Schritte der Abmahner zu vermeiden. Es gibt aber auch Fälle, in denen man von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten muss. Pauschale Ratschläge verbieten sich daher.

Der Schadensersatz kann nur vom wirklichen Verursacher der Urheberrechtsverletzung verlangt werden. In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber aber selbst gar nicht der Täter, z.B. wenn der Internetanschluss von mehreren Personen genutzt werden kann wie z.B. Familienmitglieder, WG-Mitbewohner oder Besucher. In diesem Fall muss der Anschlussinhaber dann auch keinen Schadensersatz bezahlen.

Den geforderten Aufwendungsersatz muss der Anschlussinhaber nur dann bezahlen, wenn er als Täter oder Störer für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haftet.

Eine Verteidigung gegen die Abmahnung auf eigene Faust ist daher nicht zu empfehlen, weil hierzu die genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung der deutschen Gerichte zum Thema Filesharing nötig ist. Daher sollten Sie sich auch nicht auf Informationen oder Ratschläge aus dem Internet verlassen.

Sofern die Haftung für die Urheberrechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann ist es oft möglich, die geforderten Beträge deutlich zu verringern.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Sasse & Partner Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben.

  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Sasse & Partner Abmahnung erhalten haben:

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um mit Ihnen das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall zu erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.