Filesharing Abmahnung Sasse & Partner WVG Medien GmbH „The Walking Dead – Staffel 6 Folge 3“

Filesharing Abmahnung Sasse & Partner WVG Medien GmbH „The Walking Dead – Staffel 6 Folge 3“
04.05.2016153 Mal gelesen
Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 6 Folge 3“ liegt uns zur Bearbeitung vor.

Wie lautet der Vorwurf?

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe innerhalb einer Online-Tauschbörse das Filmwerk öffentlich zugänglich gemacht und dadurch die Urheberrechte der Gegenseite verletzt.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird die Zahlung von insgesamt 1.469,93 € gefordert. Der Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Ermittlungskosten 100,00 €, Kosten für das Auskunftsverfahren 4,93 €, Rechtsanwaltskosten 845,500 €, Auslagenpauschale 20,00 €.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten sie keinesfalls ignorieren. Der Gegenseite stünden sodann gerichtliche Schritte offen. Sie sollten jedoch auch nicht die vorformulierte, der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Stattdessen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen - unabhängig davon, ob die gerügten Verstöße zutreffend sind, oder nicht.

In zahlreichen Fällen lassen sich durch eine spezialisierte anwaltliche Beratung die geforderten Kosten reduzieren. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!


Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de