Filesharing-Abmahnung: .rka i.A.d. Koch Media GmbH, Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal GmbH, Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH

Filesharing-Abmahnung: .rka i.A.d. Koch Media GmbH,  Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal GmbH, Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Administration GmbH
30.09.2014274 Mal gelesen
Die .rka Rechtsanwälte aus Hamburg, die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München und Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin haben für ihre jeweiligen Mandanten urheberrechtliche Abmahnungen wegen „Filesharing“ versandt. Dabei war die jeweilige Kanzlei u.a. für folgende Auftraggeber tätig:

Rome II", "Saints Row IV"),

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Studiocanal GmbH (Film: "Die Tribute von Panem-Catching Fire"), für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (Filme: "Monuments Men - Ungewöhnliche Helden", "Das erstaunliche Leben des Walter Mitty"),

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die Digi Rights Administration GmbH ("German Top 100 Single Charts" und "Bravo Hits 82").

 

Der Abgemahnte soll über seinen Internetanschluss auf einer Internettauschbörse das sogenannte "Filesharing" betrieben haben. Das heißt, dass er eine der oben genannten Videos, Filme, Computerspiele oder Musiktitel anderen Tauschbörsennutzern kostenlos zum Herunterladen angeboten haben soll. Dadurch soll der Abgemahnte die Rechte der Auftraggeber der jeweiligen Kanzlei verletzt haben.

 

In der Regel werden von den abmahnenden Kanzleien immer ähnliche Forderungen formuliert:

 
  1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  2. Zahlung von Aufwendungsersatz (d.h. Rechtsanwaltskosten)
  3. Zahlung von Schadensersatz.
 

Manche Kanzleien, wie z.B. auch die .rka Rechtsanwälte, machen in der Abmahnung schließlich einen Vergleichsvorschlag in Höhe von mehreren hundert Euro.

 

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie sie jetzt am besten vorgehen sollen? Wir helfen Ihnen!

 

Bitte beachten Sie zunächst, dass die in den Abmahnungen gesetzten Fristen in der Regel relativ kurz bemessen sind. Also sollten Sie die Abmahnung nicht lange bei sich "liegenlassen". Es könnte die Gefahr bestehen, dass die jeweilige Kanzlei bei Nichtreaktion eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen könnte. Darauf sollten Sie es nicht ankommen lassen, da von den Gerichten häufig hohe Streitwerte zugrunde gelegt werden.

 

Wenden Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten an einen Rechtsanwalt, der sich im Bereich Urheberrecht und mit Abmahnungen gut auskennt und Erfahrung in diesem Rechtsgebiet hat. Dieser kann eine auf Ihren Einzelfall angepasste "modifizierte Unterlassungserklärung" für Sie abgeben.

 

Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de