Filesharing: Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.v. 20th Century Fox wegen einer Urheberrechtsverletzung

Filesharing: Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.v.  20th Century Fox wegen einer Urheberrechtsverletzung
28.11.2016230 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer, die vermeintliche Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen mit Abmahnungen verfolgt, lässt in großem Umfang abmahnen. Dieses mal wird der Upload von zwei FIlmen in einer Abmahnung gerügt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment GmbH wegen des Uploads der Filme "Mike and Dave Need Wedding Dates" und "X-Men: Apocalypse" ab.

Wer ist die Kanzlei Waldorf  Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen spezialisiert hat. Vertreten werden einige bekannte Unternehmen,  vor allem in der Film- und Musikindustrie. Für diese Mandanten verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer vermeintliche Urheberrechtsverstöße mithilfe von Abmahnungen.

Was beinhaltet eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer tragen die Überschrift: "Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung" oder "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Sie werden standardisiert verfasst und enthalten den Vorwurf eines Verstoßes gegen §§ 16, 19a UrhG, dem Verbot der Vervielfältigung sowie dem Verbot öffentlichen Zugänglichmachens ohne Einwilligung des Rechteinhabers. Aus diesen vermeintlichen Verstößen leitet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Anspruch auf Unterlassung ab. Für den Upload einzelner Filmtitel wird meist ein Gesamtbetrag von 815,00 EUR aufgerufen. Für den Upload von zwei Filmen, wie in diesem Fall, fordert die Kanzlei Schadens- und Aufwendungsersatz in einer Höhe von insgesamt 1681,30 EUR.

Wie gehen Sie mit einer Abmahnung um?

Die meisten Empfänger von Abmahnungen sind zunächst einmal überrascht und sind unsicher, wie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder von anderen Kanzleien umzugehen ist.  Es stellen sich Fragen, wie: Sollte ich den geforderten Betrag zahlen? Sollte ich die Unterlassungserklärung unterzeichnen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass es im Urheberrecht selten pauschale Lösungsansätze gibt. In jedem Einzelfall kann ein etwas anderes Vorgehen bei der Verteidigung von Abmahnungen ratsam sein. Grundsätzlich gilt jedoch: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie überlegt. Häufig bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassung abzugeben, die für Sie vorteilhafter gestaltet ist, als der Vordruck, der vorformuliert mitgeschickt wird. Allerdings sollten Sie auch diesbezüglich den Rechtsrat eines Profis einholen, da Vordrucke für Unterlassungserklärungen aus dem Internet teilweise von Nicht-Juristen geschrieben sind und für Sie zu weiteren Haftungsrisiken führen können. Nehmen Sie auch die in der Abmahnung genannte Frist ernst und nutzen sie diese, um  Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts zu kontaktieren.

Für eine Rechtsberatung im Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht, könne Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Gerade im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharings können wir auf unsere Erfahrung in der Verteidigung von Abgemahnten zurückgreifen und verfolgen stets aktuelle Entwicklungen und die neueste Rechtsprechung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei wegen einer urheberrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach zu. Wir freuen uns mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und Sie zu beraten.

 

Kontakt:

  

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T          030 /206 494 05

F          030 /206 494 06

E          berlin@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T          040 / 533 087 20

F          040 / 533 087 30

M         hamburg@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg