Filesharing-Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte, C-Law, Schulenberg & Schenk, FAREDS, WALDORF FROMMER, Sasse & Partner, Daniel Sebastian o.a. erhalten?

Filesharing-Abmahnung durch .rka Rechtsanwälte, C-Law, Schulenberg & Schenk, FAREDS, WALDORF FROMMER, Sasse & Partner, Daniel Sebastian o.a. erhalten?
19.02.2014211 Mal gelesen
Unterschiedliche Rechteinhaber lassen durch Rechtsanwaltskanzleien angebliche Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Von dem Abgemahnten werden in der Regel die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

In der Vergangenheit waren unter anderem folgende Kanzleien für folgende Rechteinhaber tätig:

.rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH (Saints Row IV od. Total War - Rome II)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH (Verboten! Heimliche Videoaufnahmen)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die Fraserside Holdings Limited (Cute And Extreme Russians) oder die KSM GmbH (Amerikas Südwesten 3D - Vom Grand Canyon bis zum Death Vally, Wild Africa - Volume 1 oder Weltnaturerbe Hawaii 3D - Hawaii Vulkan - Nationalpark)

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Two Guns Distribution, LLC (2 Guns)

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Universum Film GmbH (Riddick - Überleben ist seine Rache)

Sasse & Partner Rechtsanwälte für die Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (Martin Solveig - Hey Now)

In den Abmahnungen wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, illegal urheberrechtlich geschützte Dateien auf einer Internettauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Darum stehe dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz zu und der Abgemahnte habe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung beantragen viele Kanzleien den Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht. Die daraus resultierenden Rechtsanwaltskosten sind dann von Ihnen als Abgemahnten zu tragen.

Achtung: Zahlen Sie keinesfalls den geforderten Betrag und unterschreiben Sie auch keine vorformulierte Unterlassungserklärung!

Der geforderte Geldbetrag ist unseres Erachtens nicht angemessen und oft viel zu hoch. Eine übereilte Unterschrift kann negative Auswirkungen für Sie nach sich ziehen. Sie können mehrere Jahrzehnte an Ihrer weitreichenden Unterlassungserklärung festgehalten werden. Auch sollten Sie es unbedingt vermeiden, die Abmahnkanzlei zu kontaktieren. Denn für diese stehen die Interessen ihrer eigenen Mandantschaft im Vordergrund und nicht Ihre.

Hier ist es ratsam, sich von einem auf den Bereich Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen zu lassen. Diese so eng wie möglich und so weit wie nötig verfasst. Nur so können Sie Ihre Interessen schützen.

Wir stehen Ihnen gerne für einen ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail zur Verfügung. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Wir sind deutschlandweit und sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de