Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Margos Spuren"

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
20.05.2016259 Mal gelesen
Der Kanzlei Weber liegen derzeit eine Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor, die unter anderem auch für das Werk „Margos Spuren“ für die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH abmahnt.

Die Adressaten der Abmahnung werden zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-erklärung und zum anderen zur Zahlung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen in Höhe von insgesamt 915,00 Euro aufgefordert.

Weiterhin wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt, dass bei Scheitern einer außergerichtlichen Lösung der Streitwert deutlich höher anzusetzen sei als es in der Abmahnung erfolgt ist und sich damit auch die Kosten erhöhen.

Lassen Sie sich nicht durch die aufgebaute Drohkulisse der Abmahnkanzlei unter Druck setzten. Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe, aber nehmen Sie sie ernst. Vergewissern Sie sich, ob Sie zu der in der Abmahnung angegebenen Zeit überhaupt als Täter in Betracht kommen.

Treten Sie nicht in Kontakt mit der Abmahnkanzlei. Die verschickten Abmahnungen sind in der Regel pauschale Schreiben aus Textbausteinen, die den Einzelfall nicht berücksichtigen. Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte deshalb von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Oftmals sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.

Ebenfalls droht oft auch kein Eilverfahren, da die Fristen für die Dringlichkeit der geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche überschritten sind. Deshalb sollten Sie auch bei kurzen Fristen die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Diese sollte, wenn sie überhaupt abgegeben wird, in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Unterschreiben Sie die geforderte Erklärung, verpflichten Sie sich damit ggf. auch zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Eine eventuelle Reduzierung des Schadensersatzes oder der Anwaltskosten sind im Nachhinein nicht mehr möglich. Außerdem sind in Unterlassungserklärungen oft viel zu hohe Vertragsstrafen gefordert.

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