Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2""

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
21.05.2016304 Mal gelesen
Der Kanzlei Weber liegen derzeit eine Vielzahl von Abmahnungen vor, unter anderem auch für das Werk „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ der Kanzlei Waldorf & Frommer die für die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH abmahnen.

Die Adressaten der Abmahnung werden zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum anderen zur vergleichsweisen Zahlung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen in Höhe von insgesamt 915,00 Euro aufgefordert.

Weiterhin wird durch die Kanzlei Waldorf & Frommer in Aussicht gestellt, dass bei Scheitern einer außergerichtlichen Lösung eine deutlich höhere Zahlung geltend gemacht würde, als es der Vergleichsvorschlag ausweist.

Lassen Sie sich nicht durch die aufgebaute Drohkulisse der Abmahnkanzlei unter Druck setzten. Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe, aber nehmen Sie sie ernst. Vergewissern Sie sich, ob Sie zu der in der Abmahnung angegebenen Zeit überhaupt als Täter in Betracht kommen.

Treten Sie nicht in Kontakt mit der Abmahnkanzlei. Die verschickten Abmahnungen sind in der Regel pauschale Schreiben aus Textbausteinen, die den Einzelfall nicht berücksichtigen. Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte deshalb von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Oftmals sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben. Daran ändert sich auch nichts nach den neusten Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2015 Tauschbörse I-III.

Auch bei kurzen Fristen sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Diese sollte in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Unterschreiben Sie die geforderte Erklärung verpflichten Sie sich ggf. zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Eine eventuelle Reduzierung des Schadensersatzes oder der Anwaltskosten sind im Nachhinein nicht mehr möglich. Außerdem sind in Unterlassungserklärungen oft viel zu hohe Vertragsstrafen gefordert. Als Laie lässt sich aus der vorgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kaum herauslesen, wie hoch die Vertragsstrafe sein soll zu der Sie sich verpflichten.

Wollen Sie sich gegen eine Filesharing-Abmahnung wehren? Ich helfe Ihnen bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung und überprüfe das Abmahnschreiben zu einem fairen Pauschalpreis. Zu meinen Mandanten zählen bundesweit betroffene Abgemahnte. Sie können mich telefonisch unter 040/42935612 oder per E-Mail info@medienrechtweber.de erreichen.