Fiktiver Name als Firma für einen Einzelkaufmann

Fiktiver Name als Firma für einen Einzelkaufmann
25.07.2013336 Mal gelesen
Ein fiktiver Name für die Firma eines Einzelkaufmanns soll unter Umständen zulässig sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 8. 11. 2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann unter Umständen nicht irreführend sein soll. Dies soll auch für die Firma gelten, wenn der Firmenname tatsächlich nicht dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers entspricht.

Das für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständige Amtsgericht (AG) hatte die Anmeldung der Firma in das Handelsregister zurückgewiesen. Nach Auffassung des AG soll in der beantragten Firmierung eine verbotene Irreführung vorgelegen haben.

Dem soll das OLG München nun entgegengetreten sein. Das Registergericht soll die beantragte Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen haben. Es sollen auch Phantasie-, Sach- und Personenfirmen oder Mischformen zulässig sein. Deshalb berge die Verwendung des Namens einer tatsächlich nicht existierenden Person keine relevante Irreführung. Es soll ausreichen, wenn die Personenfirma irgendeinen Familiennamen enthalte. Auch die Verwendung des Namens einer fiktiven Person soll zulässig sein, die keinen Bezug zum Unternehmen hat. Zu einer Täuschung komme es nicht. Der Rechtsverkehr könne nicht erwarten, durch den Firmennamen über den bürgerlichen Namen des Inhabers einer Personenfirma informiert zu werden.

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. So beinhaltet das Handelsrecht Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Handelsrecht auch Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten für Kaufleute.

Eine Firma ist der Name unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte führt. Unter der Firma leistet der Kaufmann seine Unterschrift und kann darunter klagen und verklagt werden. Für die Unternehmensgründung stellt die Wahl der Firma eine strategische Grundsatzentscheidung dar. Deshalb gilt es bereits bei der Wahl der Firma einiges zu beachten.

Ein im Handelsrecht versierter Rechtsanwalt berät umfassend über rechtlichen Fragen zum Handelsrecht. Zum einen klärt dieser über die Rechte und Pflichten als Kaufmann auf, zum anderen unterstützt er Kaufleute dabei Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

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