Farm Capital Management GmbH insolvent

Farm Capital Management GmbH insolvent
24.01.2017193 Mal gelesen
Die Farm Capital Management GmbH ist pleite. Das Amtsgericht Kleve hat am 17. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 32 IN 73/16).

Für die Anleger dürfte die Insolvenz eine Art Déjà-vu-Erlebnis sein. Denn vor einem guten Jahr wurde das Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH eröffnet. Zuvor hatte die Finanzaufsicht BaFin der Agrofinanz GmbH die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger aufgegeben. "Als vermeintlicher Retter tauchte dann Farm Capital auf. Den Anlegern wurde angeboten den Vertrag mit der Agrofinanz zu kündigen und dann einen neuen mit Farm Capital abzuschließen, damit das Geld nicht verloren ist. Anleger, die sich auf diesen Deal eingelassen haben, stehen nun erneut vor dem Verlust ihres Geldes", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Sobald das reguläre Insolvenzverfahren über die Farm Capital Management GmbH eröffnet ist, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Bis dahin kann aber noch einige Zeit vergehen, die die Anleger nicht ungenutzt verstreichen lassen sollten. "Die Aussichten der Anleger, ihren Schaden im Insolvenzverfahren kompensieren zu können, sind voraussichtlich nur gering. Zumal ihre Forderungen vermutlich nachrangig behandelt werden, d.h. zunächst werden die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Damit das investierte Geld nicht verloren ist, können aber weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden", so Cäsar-Preller.

So hatte die BaFin Ende 2015 nicht nur angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die Gelder zurückzuzahlen, sondern auch gleich festgelegt, dass es für die Rückabwicklung nicht ausreichend sei, den Vertrag zu kündigen und mit den Anlegern einen neuen, für den Anleger schlechteren Vertrag abzuschließen. Cäsar-Preller: "Auch, wenn mit der Farm Capital eine neue Firma gegründet wurde, kann geprüft werden, ob die neuen Verträge die Anordnung der Finanzaufsicht erfüllen."

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können sich auch gegen die Anlagevermittler richten, die z.B. die Plausibilität des Geschäftsmodells hätten prüfen müssen, bevor sie die Geldanlage vermitteln. Sollte eine Anlageberatung stattgefunden haben, hätten die Berater die Anleger auch über die bestehenden Risiken aufklären müssen.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de


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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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