Fareds / Track by Track | Kornmeier & Partner / GSDR | weitere Abmahnungen

Fareds / Track by Track | Kornmeier & Partner / GSDR | weitere Abmahnungen
05.02.2014363 Mal gelesen
Seit 2007/2008 vertreten wir mehrere tausend Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Diese Woche wurden uns Abmahnungen insbesondere in folgenden Fällen vorgelegt:

1) Kornmeier & Partner / GSDR GmbH

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertreten in einer aktuellen urheberrechtlichen Abmahnung die Firma GSDR GmbH.

Gegenstand der Abmahnung ist das Werk "Prince Kay One - Rich Kidz - Pribce Kay One/ Rich Kidz"

Dem Betroffenen wird in der Abmahnung der Down- und Upload des Werkes und die damit verbundene Urheberrechtsverletzung angelastet. Kornmeier und Partner fordern in der Abmahnung:

  • bgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung der Kostenforderungen von 468,31 €

Kornmeier und Partner weisen in der Abmahnung außerdem darauf hin, dass sie bei nicht fristgerechter Abgabe der Unterlassungserklärung ihrem Mandanten gerichtliche Schritte anraten werden. Derzeit vertreten weit über 100 Mandanten die Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

 

2) Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Track by Track Records UG

Wir beraten und vertreten über 100 Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Fareds Rechtsanwälte.

Bei der Abmahnung handelt es sich um eine Filesharing Abmahnung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 339,50 € verlangt.

 Wir vertreten mehrere tausend Abgemahnte in sogenannten "Filesharing - Angelegenheiten".

Im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung sinnvoll. Nicht selten folgt der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen.

Insbesondere bei sogenannten Chart Containern ("German Top 100 Single Chart Container, der "German Top 50?) oder Samplern (Die ultimative Chartshow, Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden. In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. "vorbeugenden Unterlassungserklärung  hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein "Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss. Infos zur Reaktionsmöglichkeiten finden Sie am Ende dieses Artikels.

  

3) Hilfe bei Filesahring Abmahnung:

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Gegenseite durchaus gewillt ist, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Abmahnung sollte daher nicht ignoriert werden.

Seit 2008 haben wir bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen verteidigt.

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren) Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de