Familienrecht: Vermeidungsstrategien beim Zugewinnausgleich (Tipps & Tricks)

Familie und Ehescheidung
23.01.20092292 Mal gelesen
 
Als Strategien kommen in Betracht:
 
1. Ausschluss des Zugewinns 

Wenn ein hoher Zugewinn zu erwarten ist, oder wenn Sie sich bewusst sind, dass Sie einen hohen Zugewinnausgleich werden zahlen müssen, dann kann es eine Strategie sein, den anderen Ehegatten dazu zu überreden ?nur? den Versorgungsausgleich notariell auszuschließen. Den anderen lockt man durch Zahlung einer Abfindung oder durch den Abschluss einer Lebensversicherung

Sobald der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen ist, tritt Gütertrennung ein, mit der Wirkung, dass der Zugewinn für die Zukunft ausgeschlossen ist. 

Beachten Sie aber, dass der Notar grds. darüber belehren müsste ? was nicht selten nicht geschieht. 

Beachten Sie auch, dass Sie eine Frist bis zur Scheidung einzuhalten haben, damit der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht unwirksam wird. 

 

2. Beteiligung an den Anwaltskosten i.R.d. Zugewinnausgleichs 

Mit Erteilung des Vertretungsmandates wird Sie Ihr Rechtsanwalt auffordern einen Vorschuß gem. § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) an ihn zu zahlen. Diese Rechnung zahlen Sie umgehend und stellen diese Kosten in die Zugewinnberechnung ein.

Auf diesem Weg bezahlt der andere Ehegatte Ihre Anwaltskosten mit. 

 
3. Verringerung des Zugewinns durch Steuerlast 

Indem Sie zum so genannten Stichtag ? gemäß § 1384 BGB die Zustellung des Scheidungsantrags ? von Ihrem Steuerberater alle steuerlichen Verpflichtungen berechnen lassen, können Sie diese Verpflichtungen mindernd geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie noch keine Steuererklärung gemacht oder einen entsprechenden Bescheid erhalten haben. Es geht nämlich nur um die konkrete Steuerschuld. 

 
4. Problem Prozesskostenvorschuss 

Wenn ihr Noch-Ehegatte zur Vorbereitung eines Scheidungs(verbunds)verfahrens einen Prozesskostenvorschuss von Ihnen verlangt, dann kann es sinnvoll sein einen A-Conto-Vorschuss auf den Zugewinn zu leisten, weil dann die Voraussetzungen für den Vorschuss wieder entfallen.

Dann hat der andere nämlich das Geld, dass er für seine Prozessführung benötigt. 

 
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