Grundsätzlich braucht nur der Antragsteller/ in einen Anwalt. Es gibt aber etliche Ausnahmen.
Der Scheidungstermin im Gericht dauert ca. 15 Minuten. Die einverständliche Scheidung ist möglicherweise die einzige Art der Scheidung, welche ggf. auch für die sog. "Online-Scheidung" noch geeignet wäre. Grundsätzlich sollte im reinen Eigeninteresse wenigstens ein persönliches, umfassendes Gespräch mit dem Anwalt stattfinden. Es gibt zwei Arten der eiverständlichen Scheidung:
1. Einverständliche Scheidung ohne Scheidungsfolgenvergleich
Voraussetzungen:
- einjähriges Getrenntleben plus X und
- beide Ehegatten wollen geschieden werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 I BGB). Das Gericht muss die Ehe scheiden.
2. Einverständliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvergleich
Voraussetzungen:
- einjähriges Getrenntleben und
- beide Ehegatten wollen geschieden werden und
- es existiert bereits ein notarieller Scheidungsfolgenvergleich.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 I BGB). Das Gericht muss die Ehe scheiden. Der Scheidungsantrag bedarf keiner weiteren Begründung. HIer sind dann auch die wichtigen "Folgesachen", wie zB. nachehelicher Unterhalt und Zugewinn, bestandssicher geregelt.
Bei weiteren Fragen Sekr.: RA Sagsöz, Fachanwalt für Familienrecht
Bonn 0228 9619720
Infos unter www.bonn-rechtsanwalt.de