Familienrecht: Eheaufhebung - oft schneller und billiger als eine Scheidung!

Familie und Ehescheidung
28.05.20094633 Mal gelesen

Wenn man einen anderen geheiratet hat, weil man mit ihm auf Dauer zusammenleben wollte, man mit ihm also eine wirkliche Lebensgemeinschaft eingehen wollte, dann kommt man an einer Scheidung in der Regel nicht vorbei.

Anders aber ist es, wenn andere Motive für die Heirat ausschlaggebend waren, etwa weil man dem anderen helfen wollte, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen usw. Wenn keine dauerhafte Lebensgemeinschaft beabsichtigt war, und auch der andere diese nicht wollte - Stichwort: Scheinehe -, sollte man als Alternative über eine Eheaufhebung nachdenken.

Eine Eheaufhebung hat mehrere Vorteile:

  • Man muß kein Trennungsjahr abwarten, kann die Aufhebung also sofort beantragen.
  • Das Verfahren läuft schneller als bei einer Scheidung, da häufig  kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
  • Die Kosten sind niedriger als bei einer Scheidung, wenn der Versorgungsausgleich entfällt.

Wer eine Aufhebung seiner Ehe beantragen will und kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann Prozeßkostenhilfe beantragen, diese muß von den Gerichten grundsätzlich auch bei einer Scheinehe bewilligt werden. Anders sieht es aus, so hat der Bundesgerichtshof im Juni 2005 entschieden, wenn man für die Scheinehe relativ viel Geld erhalten hat, dann müsse man davon Rücklagen bilden, für das spätere Eheaufhebungsverfahren.

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