Familienrecht Bonn - Rechtskraft der Scheidung & die Folgen

Familienrecht Bonn - Rechtskraft der Scheidung & die Folgen
28.12.2016446 Mal gelesen
Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt für den geschiedenen Ehegatten eines Beamten, Soldaten oder Richters die Beihilfeberechtigung ersatzlos.

 Mit Rechtskraft der Scheidung fallen geschiedene Ehegatten eines gesetzlich Krankenversicherten automatisch aus der Familienversicherung heraus. Sie können innerhalb von 3 Monaten nach dem rechtskäftigen Scheidungsbeschluss bei dieser oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig freiwillig krankenversichert werden.

Eventuelle Zugewinnausgleichansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.

Unterhaltsansprüche, die im Scheidungsbeschluss tituliert wurden, können unter Umständen abgeändert werden, wenn sich wesentliche Veränderungen ergeben. Das kann bisweilen eine komplizierte Angelegenheit werden. Es sind quantitative Hürden bei der Änderung zu nehmen, sonst ist eine Abänderung per se unmöglich. 

Ausländische Partner müssen die Ehescheidung ggf. im Heimatland anerkennen lassen.

Bereits die Einreichung der Scheidung (Zustellung) hat erbrechtlich erhebliche Auswirkungen.

Mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss kann man wieder heiraten und seinen Ehenamen wieder ändern.

Rechtsanwalt Sagsöz, Fachanwalt für Familinrecht 

INFO unter 0228 96 19720 

oder

www.bonn-rechtsanwalt.de