Die Mails werden angeblich vonWinterstein Rechtsanwälteaus Frankfurt am Main versandt. Viele Betroffene halten sie auf ersten Blick für seriös.
So heißt es zum Beispiel in der Beschuldigung:
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen
gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials
gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da
am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ)
über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse "84.191.75.195?)
Musik- und Filmmaterial
heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.
Vor allem die Angabe der eigenen IP-Adresse wirkt überzeugend. Die Zahlungsforderung fällt meistens sehr gering aus, sodass Verunsicherte das Geld schnell auf ein Bankkonto in der Schweiz überweisen, damit nicht höhere Strafkosten anfallen können:
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten fordern wir Sie daher auf,
einen Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen.
Falls die Zahlung des Mahnbetrags bis zum 24.12.2011 ausbleiben sollte, werden wir gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten wobei eine Forderung gemäß der Höhe des Streitwerts, in Höhe von mindestens 6,820.00 € Fällig sein wird
Dieser Forderung sollten Sie nicht nachgehen! Abmahnungen werden selten und gerade wegen der Unsicherheit nicht per Mail versandt, sondern per Post. Auf echte Abmahnungen wegen Filesharings sollten Sie natürlich umgehend eingehen und sich fachkundig beraten lassen.