Fahrtenbuchauflage: Rechtswidrigkeit durch langen Zeitraum zwischen Verkehrsverstoß und Anordnung?

Autounfall Verkehrsunfall
28.01.2015580 Mal gelesen
Das OVG Niedersachsen hatte am 23.01.2014 darüber zu entscheiden, ob ein langer Zeitraum zwischen einem Verkehrsverstoß und der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage zur Unangemessenheit dieser und folglich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung führt. Es wurde festgestellt, dass dies durch einen zu langen Zeitraum unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durchaus zutreffen kann.

Mit dem Fahrzeug des Klägers wurde am 21.07.2009 ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. Da der Fahrzeugführer nach Aussagen des Klägers nicht festgestellt werden konnte, da dieser seine Fahrzeugführereigenschaft bestritt, wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren am 19.10.2009 eingestellt. Die Fahrtenbuchauflage erhielt der Kläger jedoch erst am 04.04.2011, knapp 18 Monate nach der Einstellung. Ein zu langer Zeitraum zwischen der Einstellung des Verfahrens und der Erteilung der Fahrtenbuchauflage kann zur Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrgkeit der Auflage führen. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Schwere des Verkehrsverstoßes, die Geschäftsbelastung der Behörde und das Verhalten des Fahrzeugführers. Bei der Fahrtenbuchauflage handelt es sich um eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr, sie muss daher an die gegenwärtige Gefahrenlage anknüfpen und alsbald nach Begehung der Ordnungswidrigkeit ergehen. Unbeachtlich ist, dass es keine gesetzliche Regelung hierzu gibt. In vorliegendem Fall liegt jedoch keine Unverhältnismäßigkeit vor, da die Behörde besondere personelle Einschränkungen nachweisen konnte.
Vgl. OVG Niedersachsen vom 23.01.2014

Hinweis:
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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.