Facebook und die Herausgabe von Daten – ein am Ende verlorener Kampf.

Internet, IT und Telekommunikation
30.03.2012385 Mal gelesen
Bereits vor einigen Wochen hatten wir über den Fall der Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch einen Richter berichtet. Ein 20 jähriger ist seitdem wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl verurteilt wurden. Er hatte einem Freund mittels einer Facebook-Nachricht Hinweise für einen Einbruch gegeben. Es sollte ein Präzedenzfall werden, doch jetzt hatte er keinen Erfolg, aber ein Urteil gibt es trotzdem.

Weder der Richter noch der jetzt verurteile Mann selbst konnten an die Daten herankommen. Der Richter kommentierte das Handeln von Facebook als:

 

"[...] skurril und beinahe schon albern"

 

Facebook hatte dem Richter damals mitgeteilt, dass keiner ihrer Mitarbeiter Zugriff auf die Daten habe und an Facebook Irland verwiesen. Die wiederrum hatten auf die Daten in den USA verwiesen. Aus einem Schreiben von Facebook ging hervor:

 

"Facebook Irland sieht sich durch amerikanisches Datenschutzrecht an der Herausgabe der Daten gehindert[...]" 

 

Der Richter hatte daraufhin sogar in Erwägung gezogen, ob denn nicht ein solches Handeln auch als Strafvereitelung gelten könne. Strafvereitelung ist in Deutschland gemäß § 258 StGB strafbar und der Tatbestand ist dann erfüllt, wenn:

 

"(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt."

Der Richter hatte hierzu angemerkt:

"Facebook nimmt billigend in Kauf, durch dieses Verhalten einen Straftäter zu schützen."

 

Im Ergebnis hat das Verhalten von Facebook nicht den Richter daran gehindert, ein eindeutiges Urteil zu fällen. Der Verurteile ist in jedem Fall schuldig. Nach einem Kurz-Arrest von vier Tagen in einem Gefängnis, muss er 700 Euro an die geschädigte Familie zahlen und des Weiteren die Kosten des Verfahrens von rund 200 Euro tragen. Experten bezeichneten das Verfahren als "Prozess mit Vorbild-Charakter". Doch dieser ist völlig unspektakulär zu Ende gegangen.

 

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