Facebook Teil I– Urheberrecht im Socialweb

Facebook Teil I– Urheberrecht im Socialweb
22.08.2012706 Mal gelesen
Obwohl in jüngster Zeit die Userzahlen bei Facebook nicht mehr so stark ansteigen wie in den letzten Jahren sind doch die Aktivitäten der Nutzer ungebrochen konstant hoch. Neben Texten, werden gern auch Bilder hochgeladen und Links gepostet und des Weiteren mehr. Urheberrechtliche Probleme..

Facebook Teil I- Urheberrecht im Socialweb

Obwohl in jüngster Zeit die Userzahlen bei Facebook nicht mehr so stark ansteigen wie in den letzten Jahren sind doch die Aktivitäten der Nutzer ungebrochen konstant hoch. Neben Texten, werden gern auch Bilder hochgeladen und Links gepostet und des Weiteren mehr. Doch das Socialnetwork ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Den unzähligen und vielfältigen möglichen Aktivitäten stehen jedoch ähnlich viele mögliche Rechtsverstöße gegenüber. Einige urheberrechtliche Probleme sollen hier erörtert werden.

Sind die von mir hochgeladenen Fotos und Videos urheberrechtlich sicher auf Facebook?

Hier gelten die gleichen Regeln wie sonst auch. Gerade fremde Bildern dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung hochgeladen werden. Sonst kann der Urheber den Nutzer auf dessen Kosten abmahnen. Daher sollte der User stets einen guten Überblick über die Fotos in seinem Profil einschließlich seiner Pinnwand haben.

Ist es ein Unterschied, was auf einer Homepage zu posten oder im sozialen Netzwerk zu veröffentlichen?

Nein, in beiden Fällen kann die Öffentlichkeit im Rechtssinne Kenntnis von den Inhalten erlagen.

 Wer ist Urheber?
 
Urheber ist  jeder Schöpfer eines Textes, eines Liedes, der Zeichner einer Karikatur usw. Die Leistung des Urherbers zeichnet sich dadurch aus, dass sie eine bestimmte Einmaligkeit aufweist und so dem Urheber zugeordnet werden kann.

Können frei zugängliche Bilder aus dem Internet wie z.B. von google auf Facebook hochgeladen werden?

Nein, auch wenn die Bilder auf google von jedermann eingesehen werden können, heißt das nicht, dass diese nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das heißt wiederum, ohne eine Erlaubnis vom Ersteller dieses Bildes darf es nicht genutzt werden. Unerheblich ist, dass keine kommerzielle Nutzung beabsichtigt ist. Gleiches gilt natürlich auch für fremde Texte, Videos etc.
 

Was ist die Folge eines Urheberrechtsverstoßes?

Es droht eine Abmahnung sowie die Forderung, eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird in der Regel Schadensersatz geltend gemacht. Die Gesamtkosten tragen nicht selten mindestens 1500 Euro.

Was kann ich tun, wenn ich ein Bild von mir entdecke, welches ohne Erlaubnis hochgeladen worden ist?

In diesem Fall steht dem Abgelichteten ein Rechtsanspruch auf Entfernung des Bildes zu. Man sollte dem, der das Bild hochgeladen hat, eine Frist zur Löschung setzen. Alternativ kann man sich auch gleich - wie bei jeglichen anderen Rechtsverstößen - an Facebook wenden. Denn der Anbieter ist nach einem solchen Hinweis verpflichtet, den gerügten Inhalt zu löschen. Sinnvoll ist es, einen Screenshot von der entsprechenden Seite zu Beweiszwecken zu machen. Bei Veröffentlichung von Nacktbildern oder bei schwer beleidigenden Inhalten sollte man auch eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

Sollten Sie Ihre Rechte bei Facebook als verletzt ansehen, kontaktieren Sie uns. In einem persönlichen Gespräch können wir das in Ihrer Angelegenheit zielführende Vorgehen besprechen.

Kontakt:

Rechtsanwältin

Katharina Scharfenberg

Hohenzollerndamm 196
                   10717 Berlin

Tel: 030/ 206 269-22

Fax: 030/ 206 269-23

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