Viele Unternehmer nutzen Facebook, um sich zu vermarkten. Gewerblich genutzte Seiten müssen jedoch auch dann über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügen, wenn sie sich bei Facebook befinden. Dies hat unter anderem das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011 Az. 2 HK O 54/11 klargestellt.
Bisher war es jedoch schwierig, der Impressumspflicht der Facebook nachzukommen. Zwar führte das soziale Netzwerk eine Funktion zum Erstellen von einem "Business Account ein". Darin wurden bislang die Daten jedoch unter dem Punkt "Info" im Profil hinterlegt. Zweifelhaft ist jedoch nach der Rechtsprechung, ob die Angabe "Info" ausreicht.
Doch jetzt führt Facebook zum Erstellen eine Impressums-Rubrik ein, die relativ einfach bedient werden kann. Sie können in das Feld "Impressum" alle erforderlichen Angaben machen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie damit ein rechtssicheres Impressum erstellen können. Näheres inklusive einer kurzen Anleitung erfahren Sie bei allfacebook.
Hiermit sollten Sie als Unternehmer bei gewerblicher Nutzung einer Facebook Seite möglichst bald beginnen, weil bereits Facebook-Nutzer mit einem unzureichenden Impressum abgemahnt worden sind.
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