Facebook gibt grünes Licht für Gewinnspiele

Internet, IT und Telekommunikation
29.08.2013243 Mal gelesen
Bis jetzt waren Gewinnspiele bei Facebook nur begrenzt im Rahmen externer Apps erlaubt. Nun sind Gewinnspiele auch über Likes oder über die Abgabe eines Kommentars erlaubt. Die Unternehmen freuen sich über die vereinfache Handhabung. Rechtlich gesehen gibt es weiterhin viel zu beachten.

Endlich können Markenunternehmen ihre Produkte im Einklang mit den Facebook Regeln direkt über das soziale Netzwerk verlosen und somit ihren Fanbestand bei Laune halten. Das wird die lahmenden Aktivitätsraten einiger Marken-Fanseiten wieder in die Höhe treiben. Der unbeliebte Umweg über spezielle Gewinnspiel-Apps ist nicht mehr notwendig. Die Gewinnspiele können auf der Unternehmensseite selbst abgewickelt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die neuen Regelungen die Zahl der Gewinnspielaktionen bei Facebook rasant ansteigen wird. Das Online-Marketing bei Facebook ist attraktiver geworden.

Rechtlich gesehen ist das Ganze jedoch immer noch nicht so einfach. Es gibt weiterhin Einiges was Unternehmen beachten müssen, wenn sie mit ihren Gewinnspielaktionen nicht in rechtliche Fallen tappen wollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:

Die Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen müssen zugänglich sein, mit dem Hinweis, dass Facebook an den Gewinnspielen nicht beteiligt ist. Da liegt schon das erste Problem. Im Rahmen einer App kann das Unternehmen leicht sicherstellen, dass der Teilnehmer durch die Setzung eines "Häckchens" die Teilnahmebedingungen gesehen und akzeptiert hat. Auch die datenschutzrechtliche Einwilligung zur Nutzung seiner persönlichen Daten kann über die App erfolgen. Auf einer Pinnwand besteht die Möglichkeit der vorherigen Einwilligung in Teilnahmebedingungen und AGB nicht. Bis Facebook eventuell die technischen Möglichkeiten dafür bereitstellt, müssen sich Unternehmen nach einer Alternativlösung umschauen. Eine denkbare Möglichkeit ist, die Teilnahmebedingungen gut sichtbar unterhalb der Beschreibung des Gewinnspiels anzugeben. Diese sollten dann die Angabe enthalten, dass der Nutzer mit seiner Teilnahme automatisch den Bedingungen zustimmt.

Die Gewinnmitteilung

Die Gewinner dürfen weiterhin nicht über private Facebook-Nachrichten benachrichtigt werden. Ebenso wenig ist das Posten des Gewinnernamens erlaubt. Lediglich die Kürzel des Gewinners dürfen veröffentlicht werden. Das macht die Durchführung der Gewinnspiele über Likes schwierig, denn der Gewinner wird über den Pinnwandeintrag nicht automatisch informiert. Über die Gewinnspiel-App kann der Teilnehmer seine E-Mail Adresse eingeben, um gegebenenfalls über den Gewinn benachrichtigt zu werden.

Selbstverständlich sind wie für alle Gewinnspiele, die in Deutschland durchgeführt werden, zusätzlich die allgemeinen rechtlichen Regeln zu beachten:

  • Man braucht für entgeltliche Gewinnspiele eine staatliche Genehmigung, §284 StGB
  • Die Gewinnchance darf nicht vom Kauf eines Produktes abhängig sein, § 4 Nr.6 UWG
  • Die Daten der Teilnehmer müssen rechtmäßig und mit ihrer Einwilligung erhoben werden.

Schließlich ist es nicht zulässig die Teilnahme an dem Gewinnspiel davon abhängig zu machen, dass der entsprechende Eintrag auf der Pinnwand des Nutzers oder eines anderen Nutzers gepostet wird.

Fazit: Auf den ersten Blick vereinfacht Facebook die Durchführung von Gewinnspielen für die Unternehmen. Diese Vereinfachung bringt aber rechtliche Fallstricke mit sich, die Unternehmen nicht ignorieren sollten. Eine kompetente Rechtsberatung ist empfehlenswert, bevor man beschließt seine Gewinnspiele über Facebook direkt anzubieten. Schnell kann ein vergessenes Detail rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

 

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