Facebook-Button abschalten, sonst Strafe: RA Solmecke bietet Alternative zum Datenschutz-Wahn!

Internet, IT und Telekommunikation
19.08.2011645 Mal gelesen
Köln. Millionen Anwender nutzen das soziale Netzwerk Facebook, um sich auszutauschen. Aber wie lange noch? Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den “Gefällt-mir”-Button auf den Homepages zu entfernen – sonst drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nimmt der Drohung ihren Schrecken und entwickelt eine rechtsgültige Alternative!

Das war ein Schreck. Eine Veröffentlichung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) vom heutigen Tag (https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm) sorgt für extreme Unruhe im deutschsprachigen Internet.

Die ULD hat nach technischer ebenso wie nach rechtlicher Analyse festgestellt, dass die Fanseiten auf Facebook und das Einbinden von Social-Plugins wie etwa dem "Gefällt-mir"-Button auf der eigenen Homepage gegen das Telemediengesetz (TMG) ebenso wie gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.

Der Hintergrund: Werden diese Facebook-Dienste genutzt, so übermittelt Facebook ungefragt umfassende Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA. Diese Daten können dabei helfen, eine persönliche - bei den Mitgliedern sogar personenbezogene - Profilbildung durchzuführen. Das widerspricht dem deutschen Datenschutz. Vor allem deswegen, weil die Anwender nicht über die Nutzung der Daten informiert werden und auch nicht dazu in der Lage sind, frei zu entscheiden, ob sie ihre Daten zur Verfügung stellen möchten oder nicht.

Vor allem würden die Texte in den Nutzungsbedingungen und in den Datenschutzrichtlinien von Facebook nicht auch nur ansatzweise den rechtlichen Anforderungen an diese Texte entsprechen.

Das ULD stellt die Mängel nicht nur fest, sondern möchte sie auch abstellen. So gibt das ULD den Homepage-Betreibern im Bundesland Schleswig-Holstein eine Frist bis Ende September 2011, alle entsprechenden Facebook-Dienste auf ihren Web-Seiten zu deaktivieren, um so eine Datenweitergabe über die Besucher an Facebook in den USA zu unterbinden. Nach dieser Frist droht das ULD Bußgelder an - sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Stellen. Dabei können Gelder bis zu 50.000 Euro verlangt werden.

  

RA Solmecke: Es besteht dringender Handlungsbedarf!

"Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht. Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Seite

http://www.wbs-law.de/internetrecht/muster-datenschutzerklaerung-facebook-like-button-5712/ zu finden."

 

Die oben beschriebene Lösung nutzt bereits der Radiosender SWR3. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heißt es dazu:

"Für die Gefällt-mir- (Facebook) und 1-Knöpfe (Google) - die du unter vielen Seiten findest - haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de 'Gefällt mir' oder ' 1' drücken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen."

RA Solmecke: "Erst im März diesen Jahres hatte sich auch das Landgericht Berlin mit dem Facebook Gefällt-mir-Button auseinandergesetzt. Seinerzeit wurde entschieden, dass Wettbewerber wegen der fehlerhaften Einbindung des Gefällt-mir-Buttons sich jedenfalls nicht gegenseitig abmahnen können. Seinerzeit atmeten viele Online-Händler auf, da eine Abmahnwelle so frühzeitig gestoppt werden konnte. Mit der neuerlichen Ankündigung der Datenschutzbehörde in Schleswig Holstein besteht jetzt aber wieder dringender Handlungsbedarf."