Euroweb Vertrag vorzeitig kündigen, neues Urteil OLG Düsseldorf bestätigt hohe Rechnungen

Euroweb Vertrag vorzeitig kündigen, neues Urteil OLG Düsseldorf bestätigt hohe Rechnungen
02.11.20123499 Mal gelesen
Zwar hat der BGH bereits zweimal entschieden (Az.: III ZR 79/09 und Az.: VII ZR 133/10) das die von der Firma Euroweb als „Internet-System-Verträge“ bezeichneten Verträge vorzeitig nach § 649 BGB kündbar sind. Dies schließt jedoch für die Firma Euroweb nicht aus, eine entsprechende Vergütung zu verlangen.

Zwar hat der BGH bereits zweimal entschieden (Az.: III ZR 79/09 und Az.: VII ZR 133/10) das die von der Firma Euroweb als "Internet-System-Verträge" bezeichneten Verträge vorzeitig nach § 649 BGB kündbar sind. Dies schließt jedoch für die Firma Euroweb nicht aus, eine entsprechende Vergütung zu verlangen.

So können zwar auch Gewerbetreibende einen mit der Firma Euroweb Internet GmbH geschlossenen Vertrag vorzeitig beenden, jedoch fordert Euroweb dann mittels Abrechnung hohe Beträge in oberen vierstelligen Bereich. Der Umstand, dass zum Teil keine Leistung erbracht wurde, spielt dafür jedoch nur eine untergeordnete Rolle. So dass es für Gewerbetreibende zu überlegen ist, den Vertrag nicht anderweitig zu beenden oder gar anzufechten.

 

Zu dieser Problematik liegen nun bereits zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vor, die die Ansprüche der Firma Euroweb bestätigen. In der jüngsten Entscheidung des OLG Düsseldorfs (Urteil vom 25. Oktober 2012, Az.: I - 5 U 43/12) wurde ein Steinmetz zur Zahlung in Höhe von 5.906,61 EUR verurteilt. Der Entscheidung lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Firma Euroweb und der Steinmetz schlossen am 15.12.2009 einen Internet-System-Vertrag über ein Paket Euroweb Premium mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab. Der Steinmetz stornierte diesen Vertrag am 16.12.2009 telefonisch und am 18.12.2009 schriftlich. Das Gericht wertete diese Stornierungen als Kündigung nach § 649 BGB, Anlass für eine Unwirksamkeit des Vertrags wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers oder eine Widerrufsmöglichkeit sah das Gericht jedoch nicht als gegeben an.

 

Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch einer Vertretung zu Ihrer Verfügung.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

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