Europäische Erbrechts-Verordnung - Auswirkungen bei Auslandsbezug

Europäische Erbrechts-Verordnung - Auswirkungen bei Auslandsbezug
19.01.2016179 Mal gelesen
Viele Menschen leben im Ausland oder besitzen eine Ferienimmobilie. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechts-Verordnung, die in fast allen EU-Ländern mit den gleichen Regeln klärt, welches nationale Erbrecht den gesamten Erbfall bestimmt.

Viele Menschen leben im Ausland oder besitzen eine Ferienimmobilie. Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 gilt die EU-Erbrechts-Verordnung, die aus deutscher Sicht große Veränderungen mit sich bringt. Positiv ist daran, daß nun in allen EU-Ländern mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark die gleichen Regeln zu der Frage gelten, welches nationale Erbrecht den gesamten Erbfall regelt.

Entscheidend ist inzwischen der "gewöhnliche Aufenthalt" des Erblassers zur Zeit seines Todes. Es kommt also vereinfacht gesagt darauf an, wo der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte. In der Verordnung gibt es keine allzu konkreten Regeln zu der Frage, wie dieser gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmt wird. Man kann nur sagen, daß es weder auf den Steuerwohnsitz noch auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz ankommt sondern darauf, zu welchem Ort oder Land der Erblasser die engste Bindung hatte. Hier gibt es manchmal Spielraum für eine Argumentation zum einen oder anderen Ort/Land.

Der Erblasser kann aber auch Klarheit bewirken, indem er im Testament bestimmt, daß das Erbrecht sich nach den Gesetzen des Landes seiner Staatsangehörigkeit richten soll.

Die weitreichenden Unterschiede zwischen den nationalen Regelungen zum Erbrecht machen eine individuelle Beratung durch einen Juristen mit internationaler Erfahrung praktisch unverzichtbar. Wenn Sie einen langwierigen und teuren Erbstreit vermeiden möchten, investieren Sie ein paar Stunden Zeit in eine qualifizierte Beratung zum Testament.