Euro Grundinvest-Fonds kündigen neue Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 an

Euro Grundinvest-Fonds kündigen neue Gesellschafterversammlung am 21.02.2017 an
11.01.2017190 Mal gelesen
Wenn man sich das auf den 23.12.2016 datierte Schreiben genauer besieht, muss man leider feststellen, dass sich für die Anleger kaum etwas seit der letzten Versammlung geändert hat

Zwischen den Jahren hätten sich die Gesellschafter der Euro-Grundinvest-Fonds sicher schönere Post gewünscht, als die aktuelle Ankündigung von Ihrem Fonds, mit dem diese eine erneute Informations- und Gesellschafterversammlung ankündigen. Betroffen sind die Fonds Euro Grundinvest Deutschland 15, 17, 18 und 20*. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat dieses Schreiben analysiert:

"Wenn man sich das auf den 23.12.2016 datierte Schreiben genauer besieht, muss man leider feststellen, dass sich für die Anleger kaum etwas seit der letzten Versammlung geändert hat", führt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus. "Noch immer ist aus unserer Sicht nicht klar, welche "Maßnahmen" zur "Stabilisierung" denn konkret ergriffen werden sollen, um die Vermögenswerte der Fondsgesellschaften zu erhalten und welche Vermögenswerte überhaupt vorhanden sind. Solange hierzu kein konkreter Plan vorgelegt wird, dessen Ansätze auch überprüfbar sind und solange uns die Geschäftsführung keine konkreten Auskünfte geben kann, empfehlen wir auch weiterhin, der "Sanierung" zu widersprechen", so Rechtsanwalt Krause weiter.

Auch wenn der scheidende Geschäftsführer Herr Donhuysen in dem Schreiben versucht gegen die Anwälte Stimmung zu machen, halten die Anwälte an ihrem Standpunkt fest: "Es dürfte jedem einleuchten, dass es im Sinne der Anleger ist, nicht einfach einem "Plan" zuzustimmen, der aus unserer Sicht keine Substanz hat", erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. "Sofern der Geschäftsführer Herr Donhuysen in dem Schreiben behauptet, nach der letzten Gesellschafterversammlung mit Anlegervertretern gesprochen zu haben, können wir dies nicht bestätigen, obwohl wir auf der letzten Gesellschafterversammlung einen großen Teil der Anlegerstimmen vertreten haben, haben mit uns keine Gespräche oder auch nur eine Kontaktaufnahme stattgefunden", führt die Anwältin weiter aus.

Einzig die Ankündigung, einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter in die Gesellschaft einbringen zu wollen um damit eine potentiell unbeschränkte Haftung der Anleger zu verhindern, ist aus Sicht der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine gute Nachricht. Sobald sich die Gesellschaft mit der Einladung und der Tagesordnung meldet, wollen die Anwälte hierzu weitere Entscheidungen treffen.

"Für unsere Mandanten haben wir in der Zwischenzeit nach Wegen abseits des Vorgehens gegen die Gesellschaft gesucht und bereits in diversen Fällen erfolgreich so genannte einstweilige Verfügungen gegen Herrn Malte Hartwieg erwirken und haben auch diverse Klagen im Zusammenhang mit der EGI-Thematik eingereicht", schließt Rechtsanwalt Krause.

Betroffene Euro Grundinvest Anleger sollten sich von einer auf die Thematik spezialisierten Kanzlei über die Chancen und Möglichkeiten beraten lassen.


*offizielle Firmierung:

  • Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co. KG,
  • Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co. KG,
  • Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co. KG und
  • Euro Grundinvest 20 GmbH & Co. KG