Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG

Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
04.01.2017173 Mal gelesen
Insolvenzverfahren eröffnet!

Mit Beschluss vom 02.01.2017 hat das Insolvenzgericht Chemnitz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Den Gläubigern der Gesellschaft ist gleichzeitig eine Frist zur Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 07.03.2017 eingeräumt worden. Gläubigern ist dringend anzuraten, alle ihnen zustehenden Forderungen fristgerecht und rechtssicher zur Insolvenztabelle anzumelden. Ansonsten drohen wirtschaftliche Nachteile. Denn nach den Regelungen des Insolvenzrechts erhält nur derjenige eine Insolvenzquote ausbezahlt, dessen Forderungen zur Tabelle festgestellt wurden. Gläubiger, die an der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen durch unsere Kanzlei interessiert sind, können kurzfristig mit uns Kontakt aufnehmen. Wir klären auch gerne ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten hierfür übernimmt.

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht zu befürchten, dass sich die Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit empfindlichen wirtschaftlichen Einschnitten des investierten Kapitals abfinden müssen. Den Anlegern wird daher eine Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche empfohlen. Im Fokus sollten hierbei liquide Haftungsgegner wie Anlageberater mit Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen oder Banken stehen. Die Erfahrungen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zeigen, dass Anleger vor ihrer Zeichnungsentscheidung oftmals nicht über wesentliche Risiken der Anlageform informiert wurden und letztendlich im Vertrauen auf die Beratung eine Kapitalanlage wählten, die nicht ihren Anlagezielen entsprach. Dies ist einer der möglichen Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt betroffenen Anlegern, sich frühzeitig von einer auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Rat über die jetzt zustehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuholen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.