Erneute Klagerücknahme von Sebastian Wulf – Über ein dubioses Geschäftsmodell

Abmahnung Filesharing
23.06.2014484 Mal gelesen
Der Druck auf die Abgemahnten ist groß. Vor allem, wenn Rechtsanwalt Sebastian Wulf involviert ist. Dieser arbeitet häufig mit Inkassobüros zusammen und verschickt Mahnbescheide an all diejenigen, die sich nicht durch die Schreiben der Abmahnanwälte und der Inkassobüros haben beeindrucken lassen und die Forderungen nicht gezahlt haben.

Auf ein Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid

Abgemahnte, die auf diese Schreiben nicht reagieren oder - und das ist kein seltener Fall - den Mahnbescheid während der Urlaubszeit bekommen haben und die Frist für den Widerspruch haben verstreichen lassen, sehen sich dann häufig mit einem sogenannten Vollstreckungsbescheid konfrontiert. Wer gegen diesen Bescheid nicht erfolgreich Einspruch einlegt, muss vor Gericht. Viele sind spätestens dann verunsichert und entscheiden sich lieben dafür die Forderungen zu zahlen. Gerichtsverfahren können kostspielig werden, das ist allgemein bekannt. Wir raten jedoch dazu in jedem Fall Einspruch einzulegen. Wer bis dahin noch keinen Anwalt beauftragt hat, sollte dies spätestens nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides tun. Warum? Nun RA Sebastian Wulf ist bekannt dafür, regelmäßig kurz vor Verhandlungsbeginn die Klage zurückzuziehen. Die Beantragung des Vollstreckungsbescheides scheint zum Geschäftsmodell zu gehören. Zu einer eigentlichen Verhandlung kommt es selten. Als Konsequenz der Klagerücknahme, muss der Kläger für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen (Vgl. §269 ZPO).

Unbedingt auf den Mahnbescheid reagieren

Unser Tipp: Mahnbescheide sollten unbedingt ernst genommen werden und dürfen nicht ignoriert werden. Erfolgt kein Widerspruch, wird das Klageverfahren eingeleitet. Betroffene sollten sich jedoch darauf einstellen, dass auch nach der Einlegung eines solchen Widerspruchs das Inkassobüro weiterhin Schreiben verschicken wird, mit der Aufforderung den genannten Betrag zu zahlen und damit einen Prozessvergleich zu erzielen. Das zeugt nur davon wie wenig die Inkassobüros selbst Lust auf ein Gerichtsverfahren haben und dass es ihnen nicht um die ursprüngliche Forderung selbst geht, sondern nur darum den Abgemahnten zu irgendeiner unberechtigten Zahlung zu veranlassen.

Sollten auch Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie uns unter folgender Rufnummer bundesweit kontaktieren: 0221 / 968 896 460 0

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