Erhöhung des Mindestlohnes

Arbeit Betrieb
27.10.2016886 Mal gelesen
Zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns.
 

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn mit Wirkung zum 01.01.2017 von derzeit 8,50 € auf 8,84 € brutto je Zeitstunde erhöht wird.

 

Bis zum 31.12.2017 sind von dieser Erhöhung abweichende tarifvertragliche Regelungen noch möglich; so sieht es das MiLoG vor. Derartige tarifvertragliche Abweichungen sind allerdings nur möglich, wenn der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der jeweiligen Branche verbindlich gilt. Dies betrifft z. B. die Fleischwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, die Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Für diese Branchen müssen die Tarifverträge ab dem 01.01.2017 ein Stundenentgelt von mindestens 8,50 € brutto vorsehen.

 

Ab dem 01.01.2018 sollen solche Ausnahmen nicht mehr möglich sein, dann soll der gesetzliche Mindestlohn bundesweit einheitlich 8,84 € brutto pro Stunde betragen.

 

Gerne beraten wir Sie bei weitergehenden Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Vergütungsansprüche.

 

Rechtsanwalt Volker Nann

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