Erbschaftsteuer - aktuelle Pressemitteilung zu der Entscheidung zur Erbschaftsteuer - Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Erbschaft Testament
01.02.20071296 Mal gelesen

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 11/2007 vom 31. Januar 2007

Zum Beschluss vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 -

Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer

mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem

Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung

bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,

Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und

forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes

nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.

Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist

das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des

Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag der

Beschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichen

Gründe).

 

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