Erbrecht / Nachlassverwaltung

Erbschaft Testament
29.04.2016292 Mal gelesen
Neue Medien fordern auch neue Gesetze. Ganz besonders deutlich wird diese Notwendigkeit im aktuellen Streit zwischen den Eltern eines verstorbenen Kindes und facebook über die Eigentumsrechte an den Zugangsdaten für den Account.

Eine Freundin des Mädchens hatte mit dessen Zugangsdaten das Profil auf "Verstorben" gesetzt. Dies war aber nicht im Sinne der Eltern, die das komplette Profil löschen wollten. Hier verweigerte sich facebook allerdings und ließ den Eltern keine dazu notwendigen Zugangsdaten zukommen - u.a. mit dem Hinweis auf die schutzwürdigen Rechte derjenigen, die in Wort und Bild zu Lebzeiten der Verstorbenen hier aufgeführt worden waren.

facebook muss nach einer aktuellen Entscheidung die Daten nicht zur Verfügung stellen, versprach aber, mit den Eltern eine für alle Seiten praktikable Lösung zu finden.

Der Fall zeigt deutlich, wie kompliziert es werden kann, wenn es um die Verwaltung eines virtuellen Nachlasses geht. Hier sollten bereits zu Lebzeiten alle erforderlichen Dinge geregelt werden. Erben sollten in der Lage sein, ihre Ansprüche dokumentieren zu können, z.B. per Legitimation durch entsprechende Zugangsdaten. Wer nicht möchte, dass seine Erben Zugang zu sozialen Medien, E-Mail-Accounts etc. bekommen, kann dies natürlich auch rechtzeitig regeln.

So wie Handy und Internet immer mehr Raum im realen Leben einnehmen, so wächst auch die Bedeutung einer kompetenten Nachlassverwaltung in diesem Bereich. Dies gilt auch für das Wirtschaftsleben, denn hinter Domains und Social-Media-Accounts verbergen sich auch zunehmend große materielle Werte, z.B. die Rechte an der Nutzung gesammelter Adressen.

Rechtsanwalt Dr. Sennholz steht bei Fragen rund um das Thema Erbrecht als Ansprechpartner für eine kompetente Erstberatung zur Verfügung. Senden Sie dazu eine Mail mit Rückrufwunsch an die Kanzlei oder rufen Sie direkt während der Geschäftszeiten mit der Bitte um Terminvereinbarung an.