Erbauseinandersetzung und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Erbschaft Testament
16.08.2016384 Mal gelesen
Auseinandersetzungen um ein Erbe können nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht schwierig und damit langwierig. Dies ist im Erbrecht spezialisierten Anwälten bestens bekannt.

Auseinandersetzungen um ein Erbe können nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht schwierig und damit langwierig. Dies ist im Erbrecht spezialisierten Anwälten bestens bekannt. Derart erfahrene Anwälte versuchen daher die Erbauseinandersetzung nach Möglichkeit ohne Inanspruchnahme des Gerichtes zu bewerkstelligen.

Dies setzt jedoch die Mitwirkung und das Einverständnis aller Erben zu dem von dem Rechtsanwalt/den Rechtsanwälten erarbeiteten Lösungsvorschlag voraus. Besteht bei einem oder mehreren Erben keine entsprechende Bereitschaft, kommt gegebenenfalls noch das notarielle Vermittlungsverfahren gemäß § 363 FamFG in Betracht. Die Erfolgsaussichten eines derartigen Verfahrens sind jedoch zumeist begrenzt, wenn bereits zuvor ein anwaltlicher Versuch zur außergerichtlichen Regelung gescheitert ist. Es bleibt dann häufig nur noch der Weg zum Gericht.

Die Anrufung des Gerichtes bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sich hieran ein teures und langwieriges Verfahren gegebenenfalls über mehrere Instanzen anschließen muss. Vielmehr sind die Gerichte von Gesetzes wegen verpflichtet, zunächst in einem Gütetermin, zu dem in aller Regel alle Parteien eingeladen werden, eine gütliche Einigung der Parteien herbeizuführen. Es ist nicht selten der Fall, dass in dem Gütetermin eine Einigung erreicht wird, womit dann der Rechtsstreit beendet ist.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, ein gerichtliches Mediationsverfahren einzuleiten. Wenn sich alle Beteiligten des Rechtsstreits mit diesem Verfahren einverstanden erklären, wird das gerichtliche Verfahren nicht durchgeführt oder ausgesetzt. Unter Leitung eines erfahrenen Richters/Richterin wird dann in dem Mediationsverfahren versucht unter Beteiligung aller Miterben und ihrer Anwälte eine Einigung außerhalb des eigentlichen Prozessverfahrens zu erzielen.

Kommt es in diesem Verfahren zu einer Einigung, wird diese protokolliert und ist dann für die Parteien ebenso bindend, wie eine Entscheidung in einem streitigen Zivilprozess.

Herr Rechtsanwalt Lücker ist sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch Fachanwalt für Erbrecht in Aachen. Herr Rechtsanwalt Lücker steht Ihnen nach telefonischer Kontaktaufnahme - oder per Mail- für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.