endlich: Gesetz gegen Stalking seit Ende März 2007

Familie und Ehescheidung
02.05.20072342 Mal gelesen

Seit dem 31.03.2007 ist das Stalking - Gesetz in Kraft getreten.

Bisher waren Belästigungen und das Nachstellen strafrechtlich nicht gut  "zu packen". Solche Handlungen fielen allenfalls unter dem Nötigungstatbestand, der den Opfern zumeist nicht half.

Der neue § 238 I Strafgesetzbuch lautet:

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er behaarlich

1. seine räumliche Nähe aufsucht

2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu zu ihm herzustellen versucht.

3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen.

4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht, oder

5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt,

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was detailliert mit dem obigen Katalog gemeint ist, wird die Rechtssprechung demnächst zeigen.

Zu erwähnen ist noch, dass die Vorschrift auf Handlungen, die vor dem Inkrafttreten begangen worden ist, nicht anwendbar ist.