Ende der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone zum 31.12.2014

Soziales und Sozialversicherung
18.11.2014430 Mal gelesen
Entfallen der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung und Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie Befreiungsmöglichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1.1.2015

Zum 1.Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 450 € monatlich angehoben. ,

Für Beschäftigte, die vor diesem Zeitpunkt zwischen 400,01 € und 450, 00 € monatlich verdient haben,war trotz der Gesetzesänderung die bisherige Gleitzonenregelung anzuwenden. Obwohl seit 1.1.2013 diese Beschäftigten geringfügig beschäftigt sind, besteht für sie aufgrund der Übergangsregelung bis 31.12.2014  Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2014 mit der Folge, dass ab 1.1.2015 diese Beschäftigungsverhältnisse als geringfügige Beschäftigung einzustufen ist.