Ende der Ferienzeit - Fordern Sie Ihre Entschädigungsansprüche bei Flugausfall oder Verspätung ein!

Reise und Verbraucherschutz
10.09.2016264 Mal gelesen
In diesen Tagen gehen in den letzten Bundesländern die Sommerferien zu Ende. Wenn Ihre Urlaubsfreude getrübt wurde, weil Ihr Flug ausgefallen oder stark verspätet abgehoben ist, können Ihnen Entschädigungsansprüche gegen die ausführende Fluggesellschaft zustehen.

Nach der EU-Verordnung 261/2004 steht Ihnen als Fluggast im Falle der Annullierung, Nichtbeförderung oder einer Flugversätung von mehr als drei Stunden ein Entschädigungsanspruch zu. Die Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und beträgt zwischen 250,00 € und 600,00 € je Fluggast.

Voraussetzung für das Bestehen des Ausgleichsanspruchs ist, dass die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat und entweder Start oder Landung von/auf einem Flughafen in dem Gebiet der EU erfolgt bzw. erfolgen sollte.

Handelt es sich um eine Fluggesellschaft, die Ihren Sitz in einem sog. "Drittstaat" außerhalb der EU hat, hängt der Entschädigungsanspruch davon ab, ob der Abflug von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedsstaat erfolgt.

Weitere Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen wie z.B. schlechtes Wetter oder Streik beruht. Für das Vorliegen eines solchen außergewöhnlichen Umstands ist allerdings die Fluggesellschaft beweispflichtig. Häufig versuchen Fluggesellschaften, die Ansprüche der Fluggäste abzulehnen, indem sie solche außergewöhnlichen Umstände vorbringen.

Der Entschädigungsanspruch kann deshalb meistens nur mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden, weil die Fluggesellschaften auf außergerichtliche Aufforderungen ablehnend oder sogar überhaupt nicht reagieren. Ein Anwaltsschreiben kann hier häufig einiges bewirken.

Bei der Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs nach der EU-Verordnung 261/2004 wegen Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung unterstütze ich Sie gerne. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!