EN Storage GmbH: Auf den Aufstieg folgt die Pleite – Möglichkeiten der Anleger

EN Storage GmbH: Auf den Aufstieg folgt die Pleite – Möglichkeiten der Anleger
15.03.2017250 Mal gelesen
Viel gibt die Staatsanwaltschaft bezüglich ihrer Ermittlungen gegen die EN Storage GmbH nicht preis. Fest steht aber, dass die Geschäftsräume Ende Februar wegen Betrugsverdachts durchsucht wurden.

Fakt ist auch, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 6. März 2017 am Amtsgericht Stuttgart eröffnet (Az.: 6 IN 190/17).

"Für die Anleger besteht damit die traurige Gewissheit, dass ihr investiertes Geld ernsthaft gefährdet ist. Im schlimmsten Fall kann das Geld komplett verloren sein, wenn die Anleger nicht reagieren und Maßnahmen ergreifen, um die Verluste abzuwenden", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Nach dieser Entwicklung sah es noch vor einigen Jahren bei der EN Storage GmbH nicht aus. Dem Spezialisten für Datenspeicherung wurden von verschiedenen Seiten glänzende Zukunftsperspektiven prognostiziert. Das Wachstum des Unternehmens aus Herrenberg bei Stuttgart wollte allerdings auch finanziert werden - u.a. eben auch mit dem Geld der Anleger. Angesichts der optimistischen Prognosen und einer Verzinsung zwischen 5,6 und 6,8 Prozent stiegen die Anleger ein. Eine warnende Stimme kam allerdings schon frühzeitig von der Finanzaufsicht BaFin. Die hielt 2014 das Wertpapier für ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Die EN Storage GmbH fand aber offenbar einen Ausweg und emittierte verschiedene Inhaber-Teilschuldverschreibungen.

Lange glaubten die Anleger ihr Geld in guten Händen. Die EN Storage GmbH legte hervorragende Zahlen vor. Jetzt folgte der tiefe Absturz und der Verdacht, dass die Anleger hinters Licht geführt wurden, weil mit den Unternehmenszahlen möglicherweise getrickst wurde. "Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, kann das Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und auch gegen die Wirtschaftsprüfer rechtfertigen", erklärt Rechtsanwalt Jansen. Ansprüche können aber auch ebenso gegen die Anlagevermittler oder Anlageberater entstanden sein. Sie sind verpflichtet, die Anleger über die bestehenden Risiken aufzuklären und die Plausibilität des Anlagemodells zu überprüfen. "Wurden diese Pflichten verletzt, können sich auch die Vermittler und Berater schadensersatzpflichtig gemacht haben", so Rechtsanwalt Jansen.

Forderungen zur Insolvenztabelle können die Anleger erst geltend machen, wenn das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet ist. Mit welchen Quote sie dann rechnen können, ist von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. "Die reicht aber in der Regel nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch andere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die drohenden Verluste zu kompensieren", sagt Rechtsanwalt Jansen.


Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/kapitalanlagerecht