Ecclestone frei durch "Fahrerfluchtparagraph" - da geht aber einiges durcheinander....

Autounfall Verkehrsunfall
05.08.2014388 Mal gelesen
Das Verfahren gegen Formel-1-Boss Ecclestone wird gegen Zahlung von ca. 75 000 000 € eingestellt. Er damit nicht vorbestraft. Diese Regelung findet sich in der Rechtspraxis häufig.

In den Medien wurde in diesem Zusammenhang vom Fahrerfluchtparagraphen gesprochen.

Richtigerweise erfolgte die Einstellung jedoch nach  § 153 a StPO.

Eine solche Einstellung kommt aufgrund einer unzureichenden Beweislage und einer möglicherweise unverhältnismäßigen Beweiserhebung in Frage (wie im genannten Beispiel) oder bei nur geringer Schuld.

Man spricht daher auch vom Freispruch "2. Klasse".

Gerade aber bei "Fahrerflucht" ("unerlaubtem Entfernen vom Unfallort") sollte man sich in Berlin besser nicht darauf verlassen, dass man für den Fall, dass man erwischt wird, so glimpflich davonkommt - es sei denn, es handelt sich um einen so geringen Schaden, dass dieser unter der Bagatellgrenze liegt. Diese liegt in Berlin derzeit bei ca.50,00 €.

Sonst wird es oft ungleich ernster....