eBay-Fotos: Abmahnung wegen Produktfotoklau, eBay-Auktion, Unterlassungsanspruch-Streitwert 900 Euro statt 9000 Euro, OLG Nürnberg

eBay-Fotos: Abmahnung wegen Produktfotoklau, eBay-Auktion, Unterlassungsanspruch-Streitwert 900 Euro statt 9000 Euro, OLG Nürnberg
20.03.2013554 Mal gelesen
Wer eine teure Abmahnung bekommt, weil er fremde Produktfotos bei einer privaten eBay-Auktion verwendet hat, fragt sich, ob die hohen Forderungen berechtigt sind.

Wegen  Urheberrechtsverletzung an drei Produktfotografien - drei Bilder waren bei einem privaten Verkauf im Internet verwendet worden - hatte ein Fotograf Unterlassung verlangt. Im einstweiligen Verfügungsverfahren war der Streitwert  auf 9000 Euro festgesetzt worden. Das war zuviel, so das OLG.

Gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Nürnberg legte der Antragsgegner Widerspruch und gegen die Streitwertfestsetzung Beschwerde ein. Das OLG Nürnberg änderte den Streitwert und setzte ihn von 9000 Euro auf 900 Euro herunter, Beschluss des OLG Nürnberg vom 04.02.2013, 3 W 81/13.

Als Streitwert wurde von dem Oberlandesgericht lediglich der doppelte Lizenzsatz für die berechtigte Nutzung der Bilder angesetzt.  Dazu erläutert das OLG Nürnberg: "Diese Bemessung wird einerseits dem Interesse des Antragstellers an einer wirkungsvollen Abwehr von Verstößen gegen sein Urheberrecht durch Verwendung der Bilder im Internet mit seinem extrem weiten Adressatenkreis gerecht, vermeidet aber gleichzeitig, dass sich der Streitwert zu weit von dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts entfernt."

Der Fotograf hatte dem Antragsgegner erklärt, er ginge davon aus, dass er für eine genehmigte Nutzung pro Bild eine Lizenzgebühr von 150,- Euro hätte zahlen müssen. Insgesamt ging es bei drei Fotos um 450 Euro. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch beträgt nach Ansicht des OLG Nürnberg also 2mal 450 Euro, insgesamt 900 Euro.

Wenn Sie wegen unberechtigter Verwendung von Produktfotos abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei Wiene wenden,

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Ihre Erstanfrage ist kostenlos.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de