eBay-Abmahnung durch Hämmerling v. Leitner-Scharfenberg - Vorwurf: gewerbliche Tätigkeit auf eBay

eBay-Abmahnung durch Hämmerling v. Leitner-Scharfenberg - Vorwurf: gewerbliche Tätigkeit auf eBay
20.01.2016210 Mal gelesen
ebay - Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwältewurde eine wettbewerbsrechtliche (UWG)-Abmahnung durch die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte für deren Mandanten Ralph Schneider zur Überprüfung und Einschätzung vorgelegt.

Auf der Internetplattform eBay soll ein Verkäufer Verbraucher nicht über Widerrufsrechte aufgeklärt, bzw. belehrt haben. Ein Impressum soll ebenfalls gefehlt haben sowie Verstöße gegen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern begangen worden sein.

Telefonischer kostenloser Erstkontakt durch Jöhnke & Reichow! Wir unterstützen Sie gern und überprüfen die Abmahnung!

Von den Rechtsanwälten Hämmerling von Leitner-Scharfenberg wird dem Verkäufer vorgeworfen, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit auf eBay als "gewerblicher Händler" tätig zu sein.

Als gewerblicher Händler besteht eine Verpflichtung, ein (u.a.) Impressum zu führen.

Es muss ebenfalls das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht gewährt und auch korrekt darüber informiert werden. Im elektronischen Geschäftsverkehr muss den entsprechenden gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern nachgekommen werden.

Diesen ganzen Verpflichtungen soll der eBay-Verkäufer nicht nachgekommen sein. Zumindest ist dies der Vorwurf der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Nr. 1, geltend - darunter Unterlassungsansprüche nach § 8 Absatz 1, Absatz 3 Nr. 1, § 3, § 4 Nr. 11 UWG.

Weiterhin fordert die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwaltskosten auf einen Streitwert in Höhe von 20.000,- €. Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 €. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG.

Ob die geltend gemachten Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche berechtigt sind, sollte im Einzelfall überprüft werden.

Es muss geprüft werden, ob der Vorwurf eines gewerblichen Handels auf der Internetplattform eBay überhaupt rechtlich nachvollziehbar ist. Hierzu müssen alle Gesamtumstände der Auktion, der Bewertungen, der Anzahl und Art der Verkäufe in der Gesamtheit gewürdigt und entsprechend überprüft werden.

Es kommt also auf eine Gesamtschau aller Umstände an.

Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass ein gewerbliches Handeln nicht von der Hand zu weisen ist, so wäre weiter zu prüfen, ob die geltend gemachten Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Hier sollte die Rechtsprechung hinzugezogen werden, da diese teilweise sehr unterschiedlich ist.

Wir raten allen Abgemahnten, sofort zu handeln.

Aus juristischer Sicht droht bei nicht fristgerechter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung durch ein Gericht!

Aber auch gegen eine einstweilige Verfügung kann man sich wehren!

Selbstverständlich kann man sich jetzt noch immer an einen Rechtsanwalt wenden. Jedoch sind bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden, die hätten vermieden werden können. Meist besteht auch die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen, um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen.

Unsere unverbindlichen Tipps:

  • Zahlen Sie nicht den geforderten Betrag, ohne dass dieser überprüft wurde.
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form.
  • Versäumen Sie keine Fristen.
  • Gern können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Sollten auch Sie als auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder bereits eine Klage der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg erhalten haben, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gern persönlich zur Verfügung und begleite diese Angelegenheit.

Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg.

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke